Hallo Meier,
zwar reichen die Beiträge aus dem Wehrdienst allein nicht aus, um einen Anspruch auf eine Altersente in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Allerdings haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, damit - bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträgen - einen Anspruch auf Altersrente zu realisieren und insoweit auch die Beiträge für die Wehrdienstzeit zu „aktivieren“ (siehe auch Beitrag von „senf dazu“). Diesbezüglich können Sie sich gern auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.
Soweit Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten und daher keinen Anspruch auf eine Altersrente mehr erreichen können, bestünde zwar theoretisch die Möglichkeit der Beitragserstattung - hier werden aber nur die Beiträge an den Versicherten ausgezahlt, die dieser selbst getragen hat. Die Beiträge für den gesetzlichen Wehrdienst würden in diesem Falle also tatsächlich „untergehen“.
Ob und inwieweit diese Regelungen „gerecht“ oder „ungerecht“ sind, kann ich im Rahmen dieses Forums letztlich nicht bewerten. Es handelt sich hierbei um klar definierte gesetzliche Regelungen, die von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung als Teil der Executive zwingend umzusetzen sind.