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Experten-Antwort

Nichtanrechnung Wehrdienst

von Meier31.08.2022 | 18:52
789 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Für meine Wehrpflichtzeit W15 habe ich Rentenpunkte angerechnet bekommen. Danach habe nur noch in die Ärzteversorgung eingezahlt. Damit verfallen die Punkte des Grundwehrdienstes, da nicht ausreichende Einzahlungszeit. Ich finde das als sehr ungerecht, das waren 15 sehr harte Monate, schon damals dürftig bezahlt in bester Lebenszeit. Wehrpflicht gab es nur für Männer, die damit ggü. Frauen diskriminiert wurden. Warum wird diese ungerechte Regelung beibehalten?

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 01.09.2022 | 07:23

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Experten-Antwortam 01.09.2022 | 11:19

Hallo Meier,

zwar reichen die Beiträge aus dem Wehrdienst allein nicht aus, um einen Anspruch auf eine Altersente in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Allerdings haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, damit - bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren mit Beiträgen - einen Anspruch auf Altersrente zu realisieren und insoweit auch die Beiträge für die Wehrdienstzeit zu „aktivieren“ (siehe auch Beitrag von „senf dazu“). Diesbezüglich können Sie sich gern auch von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

Soweit Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten und daher keinen Anspruch auf eine Altersrente mehr erreichen können, bestünde zwar theoretisch die Möglichkeit der Beitragserstattung - hier werden aber nur die Beiträge an den Versicherten ausgezahlt, die dieser selbst getragen hat. Die Beiträge für den gesetzlichen Wehrdienst würden in diesem Falle also tatsächlich „untergehen“.

Ob und inwieweit diese Regelungen „gerecht“ oder „ungerecht“ sind, kann ich im Rahmen dieses Forums letztlich nicht bewerten. Es handelt sich hierbei um klar definierte gesetzliche Regelungen, die von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung als Teil der Executive zwingend umzusetzen sind.

Moderatoren-Antwortam 08.11.2022 | 07:07

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte bleiben Sie bei der Sache und enthalten Sie sich beleidigender und diffamierender Äußerungen. Dies ist kein politisches Diskussionsforum und die Frage eines Hilfesuchenden sollte kein Anlass für Anschuldigungen und Streit sein. Auseinandersetzungen können auf sachlicher Ebene in respektvoller Kommunikation stattfinden. Ich habe einige Kommentare entfernt und schließe nun diesen Thread.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

13 Antworten

Janaam 31.08.2022 | 18:55
Auch die sogenannte Mütterrente bekommt nur, wer mehr als 2 Kinder hat oder eben freiwillig noch einzahlt. Steht Ihnen doch auf frei.
Meieram 31.08.2022 | 19:08
Frei steht mir noch viel mehr, die Antwort ist unpassend. Mutter ist man nicht fürs Vaterland! Die Nichtanrechnung des Wehrdienstes für alle ständisch versicherten Berufe ist ein „billiger“ Trick, diesen Personen (z.B. Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Architekten). Die Mehrheit arbeitet angestellt und sie sind !!Pflicht!!versichert beim jeweiligen Versorgungswerk.
Meier hat rechtam 31.08.2022 | 20:08
ich bekam 25 Dm Sold und Wehrdienstverweigerer wie Rühe wurden Minister. Als Bonbon wurde mir noch 2 Jahre der Rente abgzogen. 48 Versicherungsjahre waren damals wohl zuviel. Dafür, gibt es ja heute Halb u Vollwaisenrente bei Millionenerben. Mit Verlaub, DRV , ich sags lieber nicht. Sonst kommt Zensus der Gutste. Ist so in einer Demokratie.
W°lfgangam 31.08.2022 | 20:57
hmm... wer hat dafür die Beiträge gezahlt? Welchen Gegenwert an Rente erwarten Sie dafür für NULL Einzahlung in die Solidargemeinschaft der Rentenversicherung? Und für null Eigenbeiträge steht es Ihnen dennoch frei, die fehlenden 45 Monate selbst einzuzahlen, um die Regelaltersgrenze erhalten zu können ...sofern die berufsbedingten Einkünfte das nebenbei ermöglichen ;-) Kraft Ihres Ausbildungsgrades werden Sie leicht errechnen können, wie rentabel das wäre - zur Rentenhöhe /Beitragszuschuss KV /ggf. steuermindernde Ausgaben, halte ich mal zurück ...mit nur FH-Diplom ist man ja nicht die hellste Kerze im Renten-Dschungel *g Gruß w.
KSCam 31.08.2022 | 21:55
Um eine Rente bekommen zu können fehlen 45 Monate, z.B. mindestbeiträge. Die können Sie zahlen. Ansonsten das Jammern eines Arztes auf sehr hohem Niveau, das ich nicht verstehen. Ca 4000€ einzahlen dann kriegen Sie Ca 50€ Regelaltersrente.
Klugpuperam 01.09.2022 | 06:58
Da verfällt gar nichts, nur ohne weitere Aktivität ist der Anspruch nicht zahlbar. Lösungsmöglichkeiten: a) weitere Aktivitäten entwickeln b) sich mit dem Zustand abfinden
senf-dazuam 01.09.2022 | 09:27
Mal genauer durchgerechnet, ist die Wehrdienstzeit, für die Vater Staat die Beiträge gezahlt hat, für Ihre gesetzliche Rente etwa 33 Euro monatlich wert. Mit freiwilligen Mindestbeiträgen (die können Sie übrigens auch rückwirkend für das ganze Jahr 2022 zahelen und dann noch bis 09/25) kommen Sie derzeit auf 52,52 Euro Monatsrente, was die Investition von 3.766,50 Euro nach genau 6 Jahren Rentenbezug wieder reingeholt hat. Ein Höchstbetrag von 1311,30 Euro im genannten Zeitraum ergäbe eine monatliche Rente von 327,53 und die Investition in das System der gesetzlichen Rentenversicherung würde sich schon nach 15 Jahren rechnen. btw: aufgrund der zu erwartenden Rentenerhöhungen in den folgenden Jahren amortisiert sich der Betrag vermutlich noch schneller als angegeben. Und jetzt nicht weiter schimpfen, sondern Formular V0060 ausfüllen!
Berndam 01.09.2022 | 17:22
Und sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen, sparen Sie ggf. sogar darüber hinaus noch KV & PV Beiträge durch die gesetzliche Rente.
Rentenfanam 03.11.2022 | 09:45
Warum schimpfen Sie auf die DRV und nicht auf die Ärzteversorgung, warum werden dort nicht die 15 Monate Wehrdienst als Beitragszeit anerkannt? Die DRV ist nicht DIE staatliche Versorgungskasse, sondern eine Versicherung für Ihre Mitglieder (ca. 85% der Bevölkerung BRD), aus dieser Gemeinschaft haben Sie sich ja bewusst entfernt durch den Wechsel in die Ärzteversorgung. Eine Bürgerversicherung für alle, wie in Österreich wäre vielleicht eine Lösung.
Steiniam 03.11.2022 | 09:16
Steuerrechtam 03.11.2022 | 09:38
Sie dürfen auch mehr als den Mindestbeitrag einbezahlen. Das erhöht dann die spätere DRV-Rente entsprechend. Und die Beitragszahlungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Verfolgen Sie hierzu auch Lindners Pläne https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike…
Jeder ist seines Glückes Schmiedam 07.11.2022 | 16:50
Ich wurde auch nach Beendigung meiner technischen Lehre 1968 eingezogen. Hatte mich aber zu Beginn gleich auf 4 Jahre verpflichtet und entsprechendes Gehalt bezogen. Zurück ins Zivilleben mit fast 50 Jahren RV-Gesamt-Beitragszeit in den Ruhestand verabschiedet. Was erschreckend für die jüngeren Generationen ist, das die wenigsten in der Lage sein werden meine erworbenen Rentenansprüche auch nur annähernd zu bekommen. Habe das mal mit nur 45 Jahren (Eckrentner) Beitragszeit nachgerechnet. In der heutigen Zeit würde das bedeuten man müsste 45 Jahre von Anfang der Lehre an monatlich 5.000 € Brutto verdienen, ohne Fehlzeiten oder Arbeitslosigkeit. Selbst Akademiker haben kaum eine Chance das zu schaffen. Was ich nicht wusste, das von ca. 21 Millionen Rentner/innen noch nicht mal 100.000 überhaupt in diese Liga kommen! Ein trauriges Fazit in einem angeblich reichen Land!
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