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Experten-Antwort

Niederländische Zeiten

von Jacobus08.07.2011 | 22:32
1880 Ansichten
3 Antworten

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Vor einiger Zeit hatte ich hier zu diesem Thema bereits eine Frage gestellt und weiß jetzt, dass meine holländische Zeit grundsätzlich angerechnet werden kann. Ich habe jetzt Kontoklärung beantragt, bin aber wieder verunsichert. In meiner Niederländischen Zeit wurden meine Pflichtbeiträge nämlich hauptsächlich vom Sozialamt bezahlt. Es ging Holland in den 80'ern gar nicht gut. Daher meine Verunsicherung bzw. Frage: werden auch diese Beiträge/Zeiten angerechtnet und erfülle so die Erfordernisse als langjährig versicherte? (Kurz: 37 Jahre Niederlande, davon 8 Jahre Studium, 22 Jahre Deutschland) Dieses Forum verdient übrigens eine Auszeichnung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Alle niederländischen Versicherungs-, Wohn- und gleichgestellten Zeiten haben anspruchsbegründenden Charakter. Sie sind vom deutschen Träger sowohl für die Prüfung des Rentenanspruchs als auch für die zwischenstaatliche Rentenberechnung zu berücksichtigen.

Wenn es sich bei den fraglichen Zeiten um Pflichtbeitragszeiten nach dem WAO, AAW bzw. WAZ handelt - was ich nicht einschätzen kann - , dürfte eine Berücksichtigung möglich sein.

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2 Antworten

KSCam 09.07.2011 | 11:59
Jetzt warten Sie bis die Kontenklärung abgeschlossen ist. Wenn Sie den Feststellungsbescheid- in dem stehen dann alle anrechenbaren Zeiten!- erhalten und dann noch Fragen offen sind, rufen Sie die im Bescheid angegebene Rufnummer an und fragen nach.
-/-am 09.07.2011 | 18:41
Über die niederländischen Zeiten kann nur der niederländische Rentenversicherungsträger entscheiden. Dieser gibt sein Ergebnis an die in Deutschland zuständige Vernbindungsstelle weiter, die dann einen Feststellungbescheid erstellt. Ansonsten wie KSC schon festgestelllt, bleibt bis dahin nur abwarten und Tee trinken.
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