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Experten-Antwort

noch 240 Tage bis zur Rente - Aufbewahrungsfristen

von Vater05.04.2019 | 11:22
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es geht um die Problematik "Kindererziehungszeit Deutschland-Schweiz". Hinsichtlich meines im April 2009 geborenen Sohnes wurde fristgerecht eine gemeinsame Erklärung zu meinen Gunsten abgegeben. Durchgehend Pflichtbeiträge zur DRV liegen bis 10/2009 vor. Ab 10/2009 überwiegender Aufenthalt von meinem Sohn und mir in der CH. Beschäftigungsaufnahme in der Schweiz -wegen Betreuung meines Sohnes- erst ab 10/2012. In 2 Anläufen hat der jeweilige Regionalträger versucht, mir die bisher bis 9/2012 anerkannten KEZ/BÜZ wegen Kindererziehung wieder zu streichen. Klar ist, ab 10/2012 kein Anspruch mehr, wird von mir auch nicht geltend gemacht. Momentan läuft gerade der dritte Versuch, KEZ und BüZ mir zu streichen. Werde dieses vermutlich auch dieses mal erfolgreich abwehren. Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe keine Lust mehr, im Rentenverfahren zum vierten mal die Geschichte von KEZ/BÜZ aufzurollen. Kann ich durch verfrühte Antragstellung -im Juni 20019- verhindern, dass der Vorgang meines noch anhängigen Kontenklärungsverfahrens vernichtet wird, also im Rentenverfahren auf meine dort gemachten Angaben und übersandten Unterlagen noch gegriffen werden kann? Noch zu erwähnen:ich habe meinen alleinigen Wohnsitz in der Schweiz. Rentenbeginn = 01.12.2019 Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben durchaus die Möglichkeit, den Rentenantrag bereits im Juni diesen Jahres zu stellen. Sollte das Kontenklärungsverfahren dann noch anhängig sein, werden beide Verfahren in einem Vorgang bearbeitet.

Soweit das Kontenklärungsverfahren durch Bescheid abgeschlossen wird, darf der Vorgang regulär erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vernichtet werden.

Zu den Gründen für die Überprüfung der genannten Zeiten kann Ihnen nur der für Sie zuständige Regionalträger Auskunft geben.

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6 Antworten

Vateram 05.04.2019 | 11:29
Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe keine Lust mehr, im Rentenverfahren zum vierten mal die Geschichte von KEZ/BÜZ aufzurollen. Kann ich durch verfrühte Antragstellung -im Juni 20019- verhindern, dass der Vorgang meines noch anhängigen ... Natürlich Juni 2019. Das Jahr 20019 werde ich vermutlich nicht mehr erleben.
Vateram 05.04.2019 | 11:25
...natürlich Juni 2019..20019 werde ich vermutlich nicht erleben.
Vater an Mutteram 05.04.2019 | 14:41
Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe keine Lust mehr, im Rentenverfahren zum vierten mal die Geschichte von KEZ/BÜZ aufzurollen. Kann ich durch verfrühte Antragstellung -im Juni 20019- verhindern, dass der Vorgang meines noch anhängigen ... Natürlich Juni 2019. Das Jahr 20019 werde ich vermutlich nicht mehr erleben.
Was ist los mit dir? Wieso schreibst du immer 20019? Hast du was geraucht?
Hast du, Mutter, Tomaten auf den Augen? Ich habe doch ausgeführt, dass ich mich verschrieben habe. Kann ja mal passieren oder?
DRVam 05.04.2019 | 15:32
Vernichtet wird gar nichts. Sie können erklären, dass Sie auf die entsprechenden Kindererziehungszeiten verzichten und alles ist gut. Ansonsten werden Sie entsprechend weiter um die Zeiten kämpfen müssen und entsprechend von Ihnen geforderte Formulare und Erklärungen einreichen müssen.
Vateram 05.04.2019 | 16:03
Warum sollte ich verzichten? Nach Auskunft der DRV wurde der Vorgang von der letzten Kontenklärung vernichtet. Das will ich dieses mal verhindern, ich möchte zum Sachverhalt nicht zum vierten Male Angaben machen und Unterlagen vorlegen, die dann verschwinden. @ DRV - Verzichten Sie gerne auf die Anerkennung von Versicherungszeiten? Sie sind anscheinend ein selbstloser Asket.
DRVam 06.04.2019 | 09:15
Zitat von Vater anzeigenausblenden
Vernichtet wird gar nichts. Sie können erklären, dass Sie auf die entsprechenden Kindererziehungszeiten verzichten und alles ist gut. Ansonsten werden Sie entsprechend weiter um die Zeiten kämpfen müssen und entsprechend von Ihnen geforderte Formulare und Erklärungen einreichen müssen.
Warum sollte ich verzichten? Nach Auskunft der DRV wurde der Vorgang von der letzten Kontenklärung vernichtet. Das will ich dieses mal verhindern, ich möchte zum Sachverhalt nicht zum vierten Male Angaben machen und Unterlagen vorlegen, die dann verschwinden. @ DRV - Verzichten Sie gerne auf die Anerkennung von Versicherungszeiten? Sie sind anscheinend ein selbstloser Asket.
Dann ist ja alles geklärt und Sie reichen die von Ihnen geforderten Formulare, Erklärungen und Nachweise ein und warten die Entscheidung Ihres zuständigen Rententrägers ab. Mir ist es allerdings ein Rätsel, warum Sie dann glauben,hier im Forum könnte man eine individuelle Aussage zu Ihrem Fall machen. Im Normalfall werden keine Unterlagen vernichtet. Warum das in Ihrem Fall so ist oder war,werden Sie hier nicht erfahren können.
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