Sie haben durchaus die Möglichkeit, den Rentenantrag bereits im Juni diesen Jahres zu stellen. Sollte das Kontenklärungsverfahren dann noch anhängig sein, werden beide Verfahren in einem Vorgang bearbeitet.
Soweit das Kontenklärungsverfahren durch Bescheid abgeschlossen wird, darf der Vorgang regulär erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vernichtet werden.
Zu den Gründen für die Überprüfung der genannten Zeiten kann Ihnen nur der für Sie zuständige Regionalträger Auskunft geben.