Verstehe ich es also richtig, dass, wenn man 62 ist, und dann erst Erwerbsminderungsrente bekommt, man DEUTLICH weniger Abschläge von der Altersrente hinnehmen muss, als würde man sie mit NOCH 61 beantragen?[/quote]Hallo Fee Z.,
ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken.
Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen.
Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben.
Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr.
Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-)
Gruß
w.
[/quote]
Hallo Wolfgang, der angefragte Link ist also dieser https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=33890#pid
Meine Frau ist nur, ob man den Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn man denn die Wahl hat) "vernünfigerweise" erst mit 62 stellen sollte? (Ich frage für eine Klientin, die schwer krank ist, das auch schon länger, sodass es auf ein paar Monate "nicht mehr ankäme").
Ist es also tatsächlich so, dass sie wenn sie denn noch wartet, keine Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen müsste? (Davor hat sie Angst.)
Danke!
Hallo Fee Z.,
ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken.
Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen.
Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben.
Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr.
Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-)
Gruß
w.
Hallo Wolfgang, der angefragte Link ist also dieser https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Meine Frau ist nur, ob man den Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn man denn die Wahl hat) "vernünfigerweise" erst mit 62 stellen sollte? (Ich frage für eine Klientin, die schwer krank ist, das auch schon länger, sodass es auf ein paar Monate "nicht mehr ankäme"). Ist es also tatsächlich so, dass sie wenn sie denn noch wartet, keine Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen müsste? (Davor hat sie Angst.) Danke!Verstehe ich es also richtig, dass, wenn man 62 ist, und dann erst Erwerbsminderungsrente bekommt, man DEUTLICH weniger Abschläge von der Altersrente hinnehmen muss, als würde man sie mit NOCH 61 beantragen?Hallo Fee Z., ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken. Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen. Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben. Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr. Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-) Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.