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Noch einmal: Welche Nachteile - und wieso?

von Fee Z.08.02.2017 | 19:58
1626 Ansichten
7 Antworten
Der Experte sagt: "Der Verminderungszeitraum für den Zugangsfaktor umfasst die 36 Monate vom Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 62. Lebensjahres bis zum Ablauf des Kalendermonats der Vollendung des 65. Lebensjahres." Verstehe ich es also richtig, dass, wenn man 62 ist, und dann erst Erwerbsminderungsrente bekommt, man DEUTLICH weniger Abschläge von der Altersrente hinnehmen muss, als würde man sie mit NOCH 61 beantragen? Wenn ja, warum ist das so? Wenn nein, was habe ich falsch verstanden? Danke!

7 Antworten

Obisoftam 08.02.2017 | 21:09
Wenn man bis 62 noch in der Lage ist zu arbeiten, sollte man dies auch tun. Warum denken manche Leute, dass man die Erwerbsminderung "planen" kann? Soll das eine Art "Rentenoptimierung" sein, wozu die Erwerbsunfähigkeitsrente genutzt werden soll? Zur Frage: Nein, die Abschläge zwischen 62 und 63 Jahren sind nur gering. Jeden Monat, den Sie länger als 62 Jahre arbeiten, gibt es 0,3% weniger Abschlag.
Obisoftam 08.02.2017 | 21:09
Wenn man bis 62 noch in der Lage ist zu arbeiten, sollte man dies auch tun. Warum denken manche Leute, dass man die Erwerbsminderung "planen" kann? Soll das eine Art "Rentenoptimierung" sein, wozu die Erwerbsunfähigkeitsrente genutzt werden soll? Zur Frage: Nein, die Abschläge zwischen 62 und 63 Jahren sind nur gering. Jeden Monat, den Sie länger als 62 Jahre arbeiten, gibt es 0,3% weniger Abschlag.
W*lfgangam 08.02.2017 | 21:42
Fee Z. schrieb

Verstehe ich es also richtig, dass, wenn man 62 ist, und dann erst Erwerbsminderungsrente bekommt, man DEUTLICH weniger Abschläge von der Altersrente hinnehmen muss, als würde man sie mit NOCH 61 beantragen?[/quote]Hallo Fee Z.,

ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken.

Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen.

Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben.

Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr.

Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-)

Gruß

w.

[/quote]

Hallo Wolfgang, der angefragte Link ist also dieser https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=33890#pid

Meine Frau ist nur, ob man den Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn man denn die Wahl hat) "vernünfigerweise" erst mit 62 stellen sollte? (Ich frage für eine Klientin, die schwer krank ist, das auch schon länger, sodass es auf ein paar Monate "nicht mehr ankäme").

Ist es also tatsächlich so, dass sie wenn sie denn noch wartet, keine Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen müsste? (Davor hat sie Angst.)

Danke!

Hallo Fee Z., ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken. Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen. Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben. Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr. Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-) Gruß w.
Schadeam 09.02.2017 | 09:01
Warum ist das so? Letztlich deshalb weil es so gesetzlich geregelt ist. Entspricht aber doch der Logik des Gesetzes, dass jemand der später berentet wird, geringere Abschläge hat als der der früher in Rente geht.
Fee Z.am 09.02.2017 | 10:55
W*lfgang schrieb

Hallo Fee Z.,

ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken.

Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen.

Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben.

Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr.

Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-)

Gruß

w.

Verstehe ich es also richtig, dass, wenn man 62 ist, und dann erst Erwerbsminderungsrente bekommt, man DEUTLICH weniger Abschläge von der Altersrente hinnehmen muss, als würde man sie mit NOCH 61 beantragen?
Hallo Fee Z., ich weiß jetzt nicht auf welche Ausgangsfrage Sie sich beziehen, es wäre immer gut den entsprechenden Beitrag zu verlinken. Trotzdem will ich versuchen, aus Ihrer Nachfrage das Beste zu machen. Sie vermischen zunächst EM- und Altersrente und kombinieren das auch noch. EM-Renten, die vor 2012 begonnen haben, hatten einen 'Abschlagskorridor' mit Alter vor 60 (-10,8 %) bis 63 (kein Abschlag). Seit 2012 wird dieser Korridor, abhängig vom Jahr des EM-Rentenbeginns in Richtung vor 62 ( -10,8 %) bis 65 (kein Abschlag) verschoben. Wenn eine EM-Rente festgestellt worden ist, egal mit welchem Abschlag, bleibt es für die in dieser (EM)Rente festgestellten Zeiten auch bei dem gleichen Abschlag bei einer folgenden Altersrente für die Zeiten. Einfach gesagt: bei der Altersrente findet keine Verminderung früherer Abschläge statt – nur 'neue' Rentenzeiten /grundsätzlich nach Ende der Zurechungszeit hätte bei einem späteren Altersrentenbeginn kleinere/keine Abschläge mehr. Hoffentlich war das jetzt passend zur Ihrer Ausgangsfrage – gefühlt sehe ich da nach einer EM-Rente bei der Altersrente den gleichen Rentenbetrag :-) Gruß w.
Hallo Wolfgang, der angefragte Link ist also dieser https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Meine Frau ist nur, ob man den Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn man denn die Wahl hat) "vernünfigerweise" erst mit 62 stellen sollte? (Ich frage für eine Klientin, die schwer krank ist, das auch schon länger, sodass es auf ein paar Monate "nicht mehr ankäme"). Ist es also tatsächlich so, dass sie wenn sie denn noch wartet, keine Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen müsste? (Davor hat sie Angst.) Danke!
Silviaam 09.02.2017 | 12:39
Hierzu meine Antwort/Meinung in ihrem neu eröffneten gleichlaufendem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[…
Herz1952am 09.02.2017 | 14:23
Hallo Fee Z., meine vom Gefühl geleitet Antwort wäre: Was man hat, das hat man. Eine "große" Planung sollte man da nicht mehr machen. Das ist weder planbar, noch berechenbar.
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