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von Nachgefragt22.04.2009 | 14:27
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Muß doch mal eine Frage stellen. Ich bekomme eine volle BU- Rente. Nun nach 12 Monaten bekam ich eine Bescheinigung von der KK über das erhaltene Krankengeld. Es ist ein Betrag von über 8000 €. Lohnt es das nachzureichen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie im letzten Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung zuletzt versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren (z. B. als Arbeitnehmer) und es sich um ein Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. von der AOK) handelt, dann bestand für Sie während des Bezugszeitraums Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der Rentenversicherung. Diese Zeit müsste normalerweise von Ihrer Krankenkasse an die Rentenversicherung gemeldet worden sein. Ob dies tatsächlich geschehen ist, erfragen Sie am besten bei dem Rentenversicherungsträger, von dem Sie Ihre Rente bekommen. Sollte die Zeit nicht in Ihrem Versicherungskonto gespeichert sein, dann senden Sie die Bescheinigung der Krankenkasse an Ihren Rentenversicherungsträger. Es kann natürlich sein, dass aus nicht bekannten Gründen die Zeit erst verspätet gemeldet wurde und daher in der Ihnen vorliegenden Aufstellung noch nicht enthalten ist.

Die Beiträge für diese Zeit wurden aber nicht aus dem gezahlten Krankengeld berechnet, sondern aus 80 % des der Berechnung des Krankengeldes zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts. Dies bedeutet, dass in Ihrem Versicherungskonto nicht die 8.000 Euro sondern ein anderer Betrag aufgeführt ist.

Die Zeit des versicherungspflichtigen Krankengeldbezugs wirkt sich auf jeden Fall bei Ihnen aus. Zeiten bis zum Leistungsfall der BU-Rente würden sofort berücksichtigt, d. h. die Rente würde neu berechnet. Dies müsste der Rentenversicherungsträger allerdings m. E. bei Kenntnis dann von Amts wegen machen. Zeiten nach dem Leistungsfall werden aber erst bei einer späteren Rente (z. B. Altersrente) berücksichtigt.

3 Antworten

Oder soam 22.04.2009 | 15:44
Ihre KK wird den Betrag der gRV gemeldet haben. Liegt der Bezugszeitraum VOR oder NACH dem Leistungsfall für die BU-Rente (entsprechend hätte die Zahlung gleich oder eben erst später Einfluss auf die Rentenberechnung)?
Nachgefragtam 22.04.2009 | 18:28
Ich habe noch mal nachgesehen. Das Krankengeld wurde in der Auflistung der RV nicht berücksichtigt. Auf dem schreiben der KK steht noch : Gut aufbewahren für die RV. Das Krankengeld bekam ich vor der BU Bewilligung und die Bescheinigung erst 12 Monate später.
Chrisam 22.04.2009 | 20:26
So kann man hier keine genaue Auskunft geben. Schauen Sie mal in ihren Rentenbescheid, dort finden Sie die Angabe zum Leistungsfall. Dann schreiben Sie bitte die Zeiten des Krankengeldbezuges.
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