Hallo Anna,
es handelt sich hierbei um eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wurde ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung gestellt bzw. der Befreiung entsprochen, wird diese Zeit nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung als rentenrechtlich relevante Zeit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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