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Experten-Antwort

Noch immer keine Rentenanpassung Sep2019

von MaKo29.08.2019 | 16:20
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9 Antworten

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Am 01.07.2019 war der Tag der Rentenanpassung. D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen. Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird. Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung. Gibt es Probleme beim Ausrechnen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MaKo,

bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und fragen Sie nach dem Sachstand, da dort ein neuer Rentenbescheid ab 01.07.219 erstellt werden muss.

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8 Antworten

****am 29.08.2019 | 17:55
Kann es sein das sie ein "Aussparungsfall" sind Zitat: Aussparung § 48 Abs. 3 S. 1 SGB X regelt die Aussparung, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann (also bestandsgeschützt ist) und sich später die Verhältnisse zugunsten des Berechtigten nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB X ändern (zum Beispiel Rentenanpassungen). Die Aussparung ist zwingend vorgeschrieben. Soweit ein Rentenbescheid rechtswidrig ist und nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann, wird die Rente von Leistungserhöhungen ausgespart. Damit wird verhindert, dass eine zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird. Änderungen zulasten des Berechtigten führen allerdings auch bei einer ausgesparten Rente zu einer entsprechend geringeren Zahlung.
MaKoam 29.08.2019 | 19:09
Zitat von **** anzeigenausblenden
Am 01.07.2019 war der Tag der Rentenanpassung. D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen. Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird. Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung. Gibt es Probleme beim Ausrechnen? Viele Grüße
Kann es sein das sie ein "Aussparungsfall" sind Zitat: Aussparung § 48 Abs. 3 S. 1 SGB X regelt die Aussparung, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann (also bestandsgeschützt ist) und sich später die Verhältnisse zugunsten des Berechtigten nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB X ändern (zum Beispiel Rentenanpassungen). Die Aussparung ist zwingend vorgeschrieben. Soweit ein Rentenbescheid rechtswidrig ist und nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann, wird die Rente von Leistungserhöhungen ausgespart. Damit wird verhindert, dass eine zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird. Änderungen zulasten des Berechtigten führen allerdings auch bei einer ausgesparten Rente zu einer entsprechend geringeren Zahlung.
Ich hoffe doch nicht. Dann hätte ich nicht das algemein geschriebene Schreiben von der Rentenversicherung erhalten Dann hätte ich sicher ein Ausparungsmitteilung erhalten. der letzte Satz heißt: "Falls Sie diesen Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, wird der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt."
XYZam 30.08.2019 | 07:26
Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?
MaKoam 30.08.2019 | 07:28
weder noch. Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
Gerdtam 30.08.2019 | 10:13
Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?
weder noch. Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
Und auf was genau hat man Sie mit diesem Schreiben allgemein hingewiesen?
Karl Dallam 30.08.2019 | 11:37
Haste Schulden bei der DRV?
Gustavam 30.08.2019 | 14:25
Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?
weder noch. Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
Hatten Sie eine Verlängerung oder eine Überprüfung der Rente?
Modi1969am 31.08.2019 | 09:06
Hallo, die noch fehlende Rentenanpassung kann mehrere Gründe haben: - Überprüfung Hinzuverdienst mit Spitzabrechnung für Vorjahr - Unstimmigkeiten mit Krankenversicherungsstatus - Prüfung des weiteren Rentenanspruchs - Anrechnung einer Unfallrente - technische Probleme - nachträgliche Korrektur der Versicherungsbiografie um nur einige Gründe zu nennen. Rufen Sie Ihre Sachbearbeitung an und fragen Sie nach den Hinderungsgründen für die fehlende Anpassung...
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