Hallo MaKo,
bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und fragen Sie nach dem Sachstand, da dort ein neuer Rentenbescheid ab 01.07.219 erstellt werden muss.
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Hallo MaKo,
bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und fragen Sie nach dem Sachstand, da dort ein neuer Rentenbescheid ab 01.07.219 erstellt werden muss.
Ich hoffe doch nicht. Dann hätte ich nicht das algemein geschriebene Schreiben von der Rentenversicherung erhalten Dann hätte ich sicher ein Ausparungsmitteilung erhalten. der letzte Satz heißt: "Falls Sie diesen Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, wird der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt."Am 01.07.2019 war der Tag der Rentenanpassung. D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen. Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird. Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung. Gibt es Probleme beim Ausrechnen? Viele GrüßeKann es sein das sie ein "Aussparungsfall" sind Zitat: Aussparung § 48 Abs. 3 S. 1 SGB X regelt die Aussparung, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann (also bestandsgeschützt ist) und sich später die Verhältnisse zugunsten des Berechtigten nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB X ändern (zum Beispiel Rentenanpassungen). Die Aussparung ist zwingend vorgeschrieben. Soweit ein Rentenbescheid rechtswidrig ist und nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann, wird die Rente von Leistungserhöhungen ausgespart. Damit wird verhindert, dass eine zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird. Änderungen zulasten des Berechtigten führen allerdings auch bei einer ausgesparten Rente zu einer entsprechend geringeren Zahlung.
Und auf was genau hat man Sie mit diesem Schreiben allgemein hingewiesen?Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?weder noch. Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
Hatten Sie eine Verlängerung oder eine Überprüfung der Rente?Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?weder noch. Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
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