Da die gesetzliche Rentenversicherung keine Entscheidungen bezüglich Tarif- oder Arbeitsrecht trifft, bitte ich Sie, analog „Sanni 219“, sich an eine Stelle zu wenden die hierfür zuständig ist. Grundsätzlich steht dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung keine Beschäftigung entgegen. Aufgrund der Hinzuverdienstbeschränkungen kann es jedoch dazu zu kommen, wenn sie gewisse Grenzen überschreiten, dass die Rente dann nicht oder nur teilweise geleistet wird.