Hallo Constantin,
in Ihrem speziellen Fall empfehlen wir dringend einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe, diese finden Sie auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de.
Grundsätzlich gilt:
1. Das Restleistungsvermögen bezieht sich grundsätzlich auf die tägliche Arbeitszeit.
2. Die Prüfung Ihres Restleistungsvermögens bezieht sich für Versicherte, die nach 1960 geboren sind, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; erst wenn Sie dort nur noch unter 6 bzw. 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, steht Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu.
3. Die Umwandlung eines Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag erfordert am Ende auch immer einen formellen Rentenantrag.
Aufgrund der Komplexität Ihres Falles raten wir dringend zur Kontaktaufnahme, damit eine individuelle Beratung stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, können Sie lange warten. Im Übrigen beweisen Sie mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. Es dürfte für Sie schwierig werden, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
Wer genau hat Ihnen denn „angeblich“ gesagt, dass Sie ein bis zwei Jahre auf eine Entscheidung warten müssen? Das kann eigentlich nur sein, wenn Sie in ein Klageverfahren müssen. Sie scheinen entweder wenig verstanden oder hier nur unzureichende Angaben gemacht zu haben.
Zwei Tage zu 8 Stunden sind ja sogar über 15 Stunden, das bekommen Sie niemals genehmigt. Sie können sich vielleicht eine Ausnahmegenehmigung holen für dreimal 4 Stunden. Aber ob sie diese bekommen ist auch unwahrscheinlich. Sie müssen unter 3 Stunden am Tag bleiben oder sie bleiben zu Hause bei voller Rente. Es muss nicht jeder irgendwo arbeiten rennen
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