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Experten-Antwort

Noch keine EU Rentenbescheid, wie darf ich vor der Entscheidung arbeiten

von Constantin18.11.2025 | 21:46
331 Ansichten
8 Antworten
Ich war in Reha. Dort festgestellt Arbeitsfähigkeit 3 bis 6 h. Leider warte ich 9.Monaten auf den Entscheid. Musste mehr Stunden arbeiten, da mein Geld nicht für die Miete reicht. Ich arbeite 3x 8h , also nur 3 Tage Woche , eeilmich mehr nicht schaffe.dass ich bei einer 24h Woche bin. Ich bin fix und fertig. Wenn ich endlich Teil EU Rente bekomme werde ich reduzieren können. Darf ich dann zB, 2x8h arbeiten, also 2 Tage Woche machen? So hat man in der Reha gesagt, ich lese hier aber anderes. Oder ist die Wochenarbeitszeit egal und nur die Tagesarbeitszeit entscheidend? Muss ich schon vor dem Rentenbescheid meine Stunden kürzen? Ich bin nun schon wieder Reha bedürftig, weil ich soviel arbeiten muss. Wenn ich 1 bis 2 Jahre auf meinen Entscheid warten muss, wie man am Telefon gesagt hat bin ich am Ende Habe nur 30 bekommen GDB, bin aber gleichgestellt und rette mich mit AU, weil ich nicht mehr kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2025 | 10:56

Hallo Constantin,

 

in Ihrem speziellen Fall empfehlen wir dringend einen Beratungstermin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe, diese finden Sie auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung.de.

Grundsätzlich gilt:

1. Das Restleistungsvermögen bezieht sich grundsätzlich auf die tägliche Arbeitszeit.

2. Die Prüfung Ihres Restleistungsvermögens bezieht sich für Versicherte, die nach 1960 geboren sind, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; erst wenn Sie dort nur noch unter 6 bzw. 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, steht Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu. 

3. Die Umwandlung eines Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag erfordert am Ende auch immer einen formellen Rentenantrag.

 

Aufgrund der Komplexität Ihres Falles raten wir dringend zur Kontaktaufnahme, damit eine individuelle Beratung stattfinden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

KWam 18.11.2025 | 22:07
Haben Sie einen EM-Rentenantrag gestellt und warum rufen Sie nicht bei der DRV an und fragen nach?
.am 19.11.2025 | 07:01
Vor einen entgültigen Bescheid dürfen Sie soviel arbeiten,wie Sie natürlich möchten. Volle EMR bedeutet - Sie " müssen " unter 3h am Tag bleiben maximal 5 Tage/ Wo Halbe EMR - UNTER 6 h.. Und keine 2 Tage a 8 h....
Auch hier am 19.11.2025 | 07:20
...wie in anderen Fragen schon: Ob eine volle/halbe EMR bewilligt wird, entscheidet allein die DRV nach Gesamtschau aller Unterlagen. Die Reha-klinik gibt lediglich eine Empfehlung ab. Alternativ zur EMR wäre es auch möglich, dass die DRV Ihnen eine Leistung zur Teilhabe (LTA) anbietet, um wieder vollschichtig leistungsfähig zu werden. Allerdings geht aus Ihren Infos nicht ganz eindeutig hervor, ob Sie aktuell arbeiten (" Ich bin nun schon wieder Reha bedürftig, weil ich soviel arbeiten muss") oder AU sind ("Ich bin nun schon wieder Reha bedürftig, weil ich soviel arbeiten muss")
EMam 19.11.2025 | 07:46
Wenn Sie keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, können Sie lange warten. Im Übrigen beweisen Sie mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. Es dürfte für Sie schwierig werden, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Wer genau hat Ihnen denn „angeblich“ gesagt, dass Sie ein bis zwei Jahre auf eine Entscheidung warten müssen? Das kann eigentlich nur sein, wenn Sie in ein Klageverfahren müssen. Sie scheinen entweder wenig verstanden oder hier nur unzureichende Angaben gemacht zu haben.
Realistam 19.11.2025 | 08:27
EM schrieb

Wenn Sie keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben, können Sie lange warten. Im Übrigen beweisen Sie mit einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind. Es dürfte für Sie schwierig werden, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Wer genau hat Ihnen denn „angeblich“ gesagt, dass Sie ein bis zwei Jahre auf eine Entscheidung warten müssen? Das kann eigentlich nur sein, wenn Sie in ein Klageverfahren müssen. Sie scheinen entweder wenig verstanden oder hier nur unzureichende Angaben gemacht zu haben.

Die Erfahrung einer langen Bearbeitungsdauer des EMR-Antrags konnte zumindest ich machen. Zwischen Antragseingang und der Idee, den Versicherten zur Reha zu schicken, lagen schon 8 Monate. Reha-Wunschklinik-Genehmigung und Reha-Antritt gingen zügig, dafür nach der Reha nochmal über 4 Monate Stillstand und schwupp ist mehr als ein Jahr rum. Insbesondere Ihrem letzten Satz stimme ich aber zu
Uweam 19.11.2025 | 09:42
Zwei Tage zu 8 Stunden sind ja sogar über 15 Stunden, das bekommen Sie niemals genehmigt. Sie können sich vielleicht eine Ausnahmegenehmigung holen für dreimal 4 Stunden. Aber ob sie diese bekommen ist auch unwahrscheinlich. Sie müssen unter 3 Stunden am Tag bleiben oder sie bleiben zu Hause bei voller Rente. Es muss nicht jeder irgendwo arbeiten rennen
Aberam 19.11.2025 | 11:14
Uwe schrieb

Zwei Tage zu 8 Stunden sind ja sogar über 15 Stunden, das bekommen Sie niemals genehmigt. Sie können sich vielleicht eine Ausnahmegenehmigung holen für dreimal 4 Stunden. Aber ob sie diese bekommen ist auch unwahrscheinlich. Sie müssen unter 3 Stunden am Tag bleiben oder sie bleiben zu Hause bei voller Rente. Es muss nicht jeder irgendwo arbeiten rennen

Die Einschätzung der Rehaklinik lautet aber 3-6 Stunden, ergo teilweise erwerbsgemindert. Dann wären über 15 Stunden überhaupt kein Problem. Darüber zu sinnieren, ob 3 mal 4 Stunden oder 2 mal 8 Stunden gehen, macht wenig Sinn. Für jedwede Arbeitsabsicht braucht es die Zustimmung der Rentenversicherung.
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