Hallo Grashüpfer,
es handelt sich um einen Bruttobetrag.
Die Hinzuverdienstmöglichkeit ist eine Option, d.h. sie muß nicht wahrgenommen werden.
Sollten die Rentenzahlungen allein zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen, sollte sich der Rentner mit seinem örtlichen Sozialhilfeträger in Verbindung setzen und Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung bei dauernder Erwerbsminderung, Wohngeld etc.) beantragen.