Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Noch mal Frage zum Rentenantrag

von Thom. R.10.07.2008 | 16:38
4269 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sorry... schreibe mein Anliegen noch mal neu, weil sonst meine "neue" Frage vielleicht nicht mehr gelesen wird: Also folgender Sachverhalt: Meine Frage und die Antwort: "Sehr geehrte Damen, Herren u. Fachleute, einige Dinge zur Antragstellung sind mir nicht so recht klar: - Im Antrag R 100 ist die Frage: " Zuzug aus dem Ausland" Was muß dort eingetragen werden, wenn sich eine Person für ca. 2 Jahre imi Ausland aufhilt (Zuvor also in Deutschland wohnte und nach Auslandsaufenthalt auch wieder) -Was muß ist unter "Anlernverhältnis" im R210 zu verstehen? -Wie sieht es aus, wenn eine Person u. a. in mehreren Berufe tätig war, z. B. Kurierfahrer, Fabrikarbeiter...diese Tätigkeiten jedoch nicht als Beruf erlernt hat? Sind diese Beschäftigungen/Tätigkeiten auchim R210 einzutragen? -Ist es immer noch so, dass eine Ausfertigung des R210 für den Rentner bestimmt ist und die anderer für die Rentenversicherung? Oder gehen mittlerweile beide zur Rentenversicherung? -Wie sind Umschulungsmaßnahmen oder sogenannte ABM-Maßnahmen des Arbeitsamtes zu vermerken im R210 ?" Antwort: "Hallo Thom.R., zu 1.: Zuzug aus dem Ausland: Nein ankreuzen unter Punkt 6.6 des Rentenantrags: Ja ankreuzen, von - bis angeben, aber "KEINE Beiträge" angeben, wenn Sie im Ausland nicht vers.pflichtig beschäftigt waren. zu 2.: Anlernverhältnis ist keine Lehre, sondern wenn Sie in einem Betrieb zum Beispiel 3 Monate oder länger für einen Beruf angelernt wurden. zu 3.: Ja; die Beschäftigungen sind unter Punkt 5 einzutragen mit Zeitraum, Beschäftigungsart, weshalb aufgegeben (= letzteres ist wichtig, vor allem, wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind und einen erlernten Beruf ausüben!). zu 4.: Es gehen BEIDE Ausfertigungen an die DRV. Sie können sich aber eine Kopie fertigen. zu 5.: Umschulungsmaßnahmen sind unter der Ziff. 4 und andere Reha-Maßnahmen auf der Rückseite unter der Ziff. 11 einzutragen. Sie können die Umschulungs-/ABM-Maßnahme auch nur unter der Ziff. 11 eintragen. So, nun viel Spaß beim Ausfüllen. :-)) MfG Rosanna." Also vielen Dank noch mal dafür!!!!!! Hierzu aber noch mal ein paar Fragen: Was bedeutet "anlernen" überhaupt? Wann kann man den von einem Annlernverhältnis sprechen? Warum steht auf der Ausfertigung "Ausfertigung für den Rentenbewerber" wenn diese doch an die Rentenversicherung geht? MÜssen alle Umschulungsmaßnahmen eingetragen werden, oder nur welche im Zusammenhang einer Krankheit oder ähnliches stehen? Wo genau sind ABM-Maßnahmen unter 4 oder 11 einzutragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von KSC möchte ich mich gerne anschließen, wenn Sie Hilfe benötigen wird Ihnen jedes Rathaus (Ortsbehörde oder Rentenstelle) oder die örtliche Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung gern helfen.

6 Antworten

KSCam 10.07.2008 | 17:03
ich rate Ihnen, den Antrag bei einer Beratungsstelle der RV oder auf dem Rathaus zu stellen - dort hilft man Ihnen. Hier im Forum jedes "wenn und aber" zu jeder Frage zu beantworten sprengt m.E. die Grenzen. Aber es ist Ihnen ja unbenommen zu jedem Punkt im Formular einen Aufsatz zu schreiben (auf zusätzlichen Blättern Papier) - da können Sie all das aufführen, was Sie meinen, das wichtig ist. Und wenn Sie nicht recht wissen, ob was unter Punkt 4 oder 11 gehört, können Sie ja die entsprechenden Anmerkungen notieren. Aber wenn Sie meinen ersten Satz beherzigen, ist es für alle Beteiligten viel, viel einfacher......
JoJoam 10.07.2008 | 17:52
Hallo Thom.R. >>>> Warum steht auf der Ausfertigung "Ausfertigung für den Rentenbewerber" wenn diese doch an die Rentenversicherung geht? <<<< Also auf dem mir vorliegenden Vordruck R210 steht " Original und Durschrift sind für den Rentenversicherungsträger bestimmt" Soweit ich es weiß, war dies schon immer so. Haben Sie einen Fehldruck des Vordruckes? JoJo
Rosannaam 10.07.2008 | 17:30
Hallo Thom.R, ich muß noch eines loswerden (auch wenn @KSC schon seine richtigen Ausführungen gemacht hat): Ihre Frage, was eine Anlernzeit ist, befremdet mich ehrlich gesagt ein bißchen! Ich will mal versuchen, es "laienhaft" zu erklären: Es gibt Berufe, für die eine mehrjährige Lehrzeit vorausgesetzt wird, um Fachmann/Geselle o. Vergleichbares zu werden. Und es gibt andere Berufe, für die eine ANLERNZEIT von z.B. 3 - 12 Monaten dazu führt, dass man danach nicht nur "Hilfsarbeiten" ausübt, die ohne jegliche Schwierigkeiten von JEDEM ausgeübt werden könnten, sondern man erwirbt während der Anlernzeit auch gewisse Qualifikationen. Manchmal (nicht immer) war während der Anlernzeit das Gehalt auch niedriger und ist nach Abschluß (bei Anlernzeiten gibt´s aber in der Regel keine Abschlussprüfungen, höchstens betriebsinterne) erhöht worden. Ich nehme an, dass im jeweiligen Arbeitsvertrag steht, ob und für welche Dauer eine Anlernzeit bestehen soll. Eine bloße Einarbeitung ist keine Anlernzeit. Wenn z.B. ein Versicherter für einen Beruf 12 Monate lang angelernt wurde und er hat sich danach im Betrieb noch weitergebildet, kann dies durchaus dazu führen, dass er auch OHNE Lehre FACHMANN geworden ist und sich dadurch wiederum den Berufsschutz für eine EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit sichern kann (vorausgesetzt, er ist vor dem 02.01.1961 geboren). Zu den anderen Punkten noch kurze Anmerkungen: - Sie können sich ja auch eine Kopie des Vordrucks R210 fertigen und die beiden anderen zurücksenden. Oder behalten eines ein. Sofern die DRV die Zweitschrift doch benötigt, wird sie Sie bei Ihnen anfordern. - Geben Sie ALLE bisher durchgeführten Umschulungs- und ABM-Maßnahmen an; egal, ob unter der Ziffer 4 oder 11! In den seltensten Fällen sind die von den Versicherten selbst ausgefüllten Rentenanträge gleich und sofort vollständig und richtig! Man wird Ihnen nicht den Kopf abreißen, wenn noch etwas fehlt... :-)) Geben Sie einfach Ihre Tel. Nr. im Rentenantrag an und weisen darauf hin, dass Sie evtl. noch benötigte Unterlagen auf telefonische Anforderung nachreichen. MfG Rosanna.
Wolfgangam 10.07.2008 | 20:24
Hallo Rosanna, > Sofern die DRV die Zweitschrift doch benötigt ... Stehen da nicht auch die grauen Kisten, wo oben reinschieben, Knöpchen drücken und unten kommt das Gleiche noch mal raus - sogar ein drittes, viertes ...;-)) Ansonsten haben Sie natürlich in allen Punkten Recht. Manche Versicherte sehen den Antrag als Offenbarungseid und wollen ja nichts verkehrt machen, 1x verschrieben - kann ich noch einen 2 Antrag haben ? ... Tom - schreiben Sie alles das rein, was für Sie wichtig ist, egal, wo Sie es hinschreiben ...es gibt keinen Rentenbonus für 'schöne' Anträge. Und vertrauen Sie ruhig den Antrag aufnehmenden Stellen (sollte ich Versichertenälteste/-berater jetzt ausklammern ? ;-) Die wissen, was wo an hin muss. Gruß w.
Wolfgangam 10.07.2008 | 20:35
Hallo JoJo, >>>> Warum steht auf der Ausfertigung "Ausfertigung für den Rentenbewerber" ...das steht auf dem Doppel der letzten Seite (Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht und all das Kleingedruckte) Gruß w.
Rosannaam 11.07.2008 | 10:57
Hallo Wolfgang, "Stehen da nicht auch die grauen Kisten, wo oben reinschieben, Knöpchen drücken und unten kommt das Gleiche noch mal raus - sogar ein drittes, viertes " JA, Sie haben vollkommen Recht; die stehen bei uns auch.... :-)) VG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026