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Experten-Antwort

noch mal melden?

von Isabella15.03.2017 | 20:46
950 Ansichten
3 Antworten
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet; ich habe einen Minijob, der bei der DRV gemeldet ist. Angefangen habe ich dort vor einem Jahr, Die Tätigkeit ist dem öffentlichen Dienst (kirchliche Fassung) gleichgestellt. Nun nach einem Jahr Tätigkeit bin ich im Lohn eine Stufe höher gerutscht (aber immer noch weit unter den erlaubten 450 Euro). Muss ich jetzt bei jeder Lohnerhöhung oder sonstiger Erhöhung der DRV eine Mitteilung machen.? Vielen Dank für etwaige Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2017 | 09:53

Hallo Isabella,

wir schließen uns den Ausführungen von C.A. und Konrad Schießl an. Eine erneute Meldung ist nicht erforderlich.

2 Antworten

C.A.am 15.03.2017 | 21:07
Eine nochmalige Meldung ist nicht erforderlich, weil - der Rentenversicherung die Beschäftigung bekannt ist - der Rentenversicherung die Beschäftigung auch als Minijob gemeldet wird - Sie in diesem Falle erst dann Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen müssen, wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze (450,-) überschreiten - und der Rentenversicherungsträger spätestens im Sommer diesen Jahres (vermutlich Juli) die Einhaltung der monatlichen Hinzuverdienstgrenzen für die erste Jahreshälfte sowieso erneut überprüft
Konrad Schießlam 16.03.2017 | 09:40
Nein, da weiterhin 5400 plus 900 6300 nicht überschritten werden. MfG.
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