Hallo Heinz-Werner,
wie "Mitleser" und "Jonas" bereits richtig geschrieben haben, kann die Mutter die fehlenden 12 Monate im Rahmen einer sogenannten Sondernachzahlung in einem Einmalbetrag zahlen.
Bei einer rechtzeitigen Zahlung wäre der Rentenbeginn dann der 1.7.2014.
Dies bedeutet, dass möglichst umgehend der Rentenantrag gestellt und dabei auch die Zahlung der fehlenden 12 Monate beantragt werden sollte.