Hallo Regine,
im Rahmen der sozialmedizinischen Sachaufklärung ist es durchaus möglich, dass nach der ersten Anforderung von Befundberichten noch weitere Befundberichte angefordert werden.
Aus Sicht des für Sie zuständige sozialmedizinischen Dienstes scheint die weitere chronische Krankheit durchaus relevant für die Feststellung der Erwerbsminderung zu sein, daher wird der weitere Befund angefordert. Es wird versucht, sich ein möglichst vollständiges Bild über Ihren Gesundheitszustand zu machen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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