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Experten-Antwort

noch Nachforderung Befundberichte

von Regine D.29.07.2021 | 14:29
193 Ansichten
4 Antworten
Ich bin bereits seit April 2020 arbeitsunfähig und habe meinen Antrag für eine Erwerbsminderungsrente im Frühjahr diesen Jahres gestellt. Kurz darauf kamen von der DRV die Befund-Anforderungen von den Ärzten, die auch zeitnah wieder zurückgeschickt wurden. Dann hörte ich nun über drei Monate nichts, was aber wohl die Regel zu sein scheint. Heute habe ich eine erneute Befund-Anforderung in der Post für eine andere chronische Krankheit, die ich habe, die aber mit meiner derzeitigen Arbeitsunfähigkeit eigentlich nix zu tun hat. Ist das üblich, dass immer noch weitere Befund-Anforderungen benötigt werden? Ich frage aus dem Grund, weil ich ja nicht mehr sehr lange Krankengeld beziehen werde und eigentlich gehofft habe, dass eine Entscheidung seitens der DRV noch im Zeitrahmen des Krankengeldbezuges erfolgt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2021 | 14:46

Hallo Regine,

im Rahmen der sozialmedizinischen Sachaufklärung ist es durchaus möglich, dass nach der ersten Anforderung von Befundberichten noch weitere Befundberichte angefordert werden.

Aus Sicht des für Sie zuständige sozialmedizinischen Dienstes scheint die weitere chronische Krankheit durchaus relevant für die Feststellung der Erwerbsminderung zu sein, daher wird der weitere Befund angefordert. Es wird versucht, sich ein möglichst vollständiges Bild über Ihren Gesundheitszustand zu machen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Sonnyam 29.07.2021 | 14:36
Guten Tag, Ich finde Sie sind noch zumindest ganz gut dran. Ich hab vor 9 Monaten EM Antrag gestellt und bis heute noch nichts gehört, 2x schriftliche Anfragen.. Unbeantwortet. Also denke bei Ihnen ist alles noch innerhalb eines normalen Zeitrahmens. Gruß Sonny
Regine D.am 29.07.2021 | 15:08
Danke für die Informationen. So hatte ich das gar nicht gesehen, weil ich deshalb nicht krankgeschrieben bin. Aber jetzt verstehe ich das. Danke!
Peter T. am 29.07.2021 | 15:40
Es ist auch kein Problem, wenn Sie vor der Krankschrift gearbeitet haben und das Krankengeld ausläuft. Dann beantragen Sie beim Albeitsamt ALG nach §145 (Nahtlosigkeit). Wenn der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes Sie unter 3 Stunden täglich vermittelbar hält, wird eine fiktive Vermittlung erwirkt, bei der Sie AlG1 für höchstens der (in Kombination von Ihrem Alter) Anspruchszeit gezahlt, ohne das Sie sich der Vermittlung stellen müssen, so lange, bis die DRV über Ihren Antrag entschieden hat. Viel Erfolg.
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