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Nochmal eine Frage wegen § 125 nach Aussteuerung

von Susi K22.02.2007 | 21:17
2616 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich werde Ende März jetzt von der Krankenkasse ausgesteuert, weil die 18 Monate um sind und ich noch krank bin. Jetzt war ich deshalb beim Arbeitsamt und muss erstmal einiges zu Hause ausfüllen. Für den Arbeitgeber war auch ein Formular dabei (Arbeitsbescheinigung), welches ich jetzt hingeschickt habe. Jetzt habe ich mal eine Frage. Da ich noch im Arbeitsverhältnis stehe, kann der Arbeitgeber jetzt von mir verlangen, dass ich kündige bzw. wird er mir kündigen, weil ich bald Arbeitslosengeld beziehe und voraussichtlich nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurück gehen kann? (Ich bin 59). Liebe Grüße Susi K.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auch hier der Hinweis auf die Empfehlungen im Beitrag "bekiss".

Fragen in Zusammenhang mit Kündigung, Kündigungssschutz etc. tangieren jedoch nicht dieses Forum.

2 Antworten

bekissam 22.02.2007 | 22:23
Das bestehende Arbeitsverhältnis unterliegt den individuellen Bedingungen des Arbeitsvertrages bzw. des Tarifvertrages. Lassen Sie sich ggf. durch den Betriebsrat oder die Gewerkschaft beraten. Eine Kündigung von sich aus sollten Sie nicht oder nur nach verbindlicher Auskunft der Agentur für Arbeit vornehmen, da daraus leistungsrechtliche Nachteile entstehen könnten. Aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Kündigung nicht erforderlich. Beachten Sie auch mögliche Auswirkungen auf Betriebsrentenansprüche!
Susi kam 23.02.2007 | 10:14
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Mal sehn, was mein Arbeitgeber macht, nachdem er jetzt informiert ist, dass ich bald AL-Geld beziehe bis zur Rente. L.G. Susi
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