Hallo, Frau Mäusbacher,
eine 35-jährige Versicherungszeit garantiert Ihnen keinen Erwerbsminderungsschutz. Grundsätzlich müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen werden.
Wie bereits in der Expertenantwort vom 11.8.2010 geschildert, kann man den Erwerbsminderungsschutz auch mit freiwilligen Beiträgen aufrecht erhalten.