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nochmal minijob

von atz-ler14.01.2010 | 15:27
1084 Ansichten
5 Antworten
ist verzicht auf versicherungsfreiheit bei einem minijob in atz möglich, und wie verhält es sich unter beibehalt des minijobs mit den beiträgen beim übergang in die rente? mfg f.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.01.2010 | 14:07

Sofern Sie keine Erklärung zum Verzicht auf die Versicherungsfreiheit abgegeben haben, sind Sie weiterhin versicherungsfrei. Bitte teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Sofern der sich nicht in der Lage sieht, Ihre Beiträge rückrechnen zu können, werden diese durch die Minijob zentrale erstattet.

4 Antworten

atz-leram 14.01.2010 | 15:32
minijob zusätzlich zum atz-av ist gemeint.
Schadeam 14.01.2010 | 15:40
möglich ist das, aber warum wollen Sie diesen Verzicht? Sie sind doch in der ATZ ohnehin rentenversichert und die "Minijobbeiträge" bringen in dem Fall doch so gut wie nichts.
atz-leram 14.01.2010 | 16:10
es ist halt so passiert, mein miniarbeitgeber führt beiträge ab, einschl.meiner 4,9%. was wird nun beim rentenbeginn? muß ein neuer av geschlossen werden? mfg f.
Wolfgangam 14.01.2010 | 19:43
Hallo atz-ler, mit Beginn einer Alters(voll)rente gelten Sie als versicherungsfrei. Das müssen Sie Ihrem Minijob-AG nur mitteilen, wenn die Rente beginnt - der Beitragsabzug zur Rentenversicherung ist dann einzustellen. Wollen Sie die 'Aufstockung' vorher wieder loswerden, müssen Sie den Minijob unterbrechen. Bei Neubeginn können Sie dann wieder entscheiden, ob Sie aufstocken wollen oder nicht. 1 Jahr Minijob MIT Aufstockung (bei 400 EUR mtl.) erhöht Ihre mtl. Rente um 1 EUR - ohne Abschläge und Beiträge zur KV/PV davon abgezogen zu haben. Gruß w.
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