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Experten-Antwort

Nochmal Thema Erstattung Jobcenter

von CH. 24.07.2021 | 10:37
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte nochmal um Hilfe bitten, da ich grade ziemlich aufgeregt bin und den alten Beitrag nicht mehr finde. Folgendes ist jetzt passiert : Die Nachzahlung meiner Rente wurde mir ausbezahlt. Das Jobcenter hat nachträglich einen Erstattungsanspruch bei der DRV geltend gemacht. Wie dieser beschieden wurde, darüber habe ich keine Kenntnis. Jetzt kam heute mit der Post eine Zahlungsaufforderung des Jobcenters an mich, die ganzen Leistungen einschließlich der KV und PV zurück zu zahlen. Die Begründung sei, dass meine Leistungsfähigkeit gemindert ist und ich deshalb keinen Anspruch auf Leistungen habe, nach dem SGB II. Da ich, nach deren Meinung, in der ganzen Zeit in keinem weiteren Versicherungsverhältnis stand, soll ich die KV/PV zurück zahlen. Und ich hätte die Änderung nicht rechtzeitig mitgeteilt. Fakt ist aber, dass ja mein Antrag LTA von vor mehr als einem Jahr umgedeutet wurde, und ich auch damals schon seitens des Jobcenter vom Amtsarzt für unter 3 Stunden arbeitsfähig befunden worden war. Ergo war ja auch meine Erwerbsminderung dort bekannt und gezahlt wurde trotzdem. Hier läuft doch gerade irgendwas total schief. Wie soll ich mich verhalten? Anwalt? DRV Fragen? Natürlich wieder mal samstags die Post wo man nichts machen kann.

Antworten vom Expertenteam

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns über das verdiente Lob für "siehe hier", mussten aber weniger passende Beiträge löschen, biten dafür um Verständnis und wünschen einen guten Wochenstart.

Ihr

Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Ch.,

Ihren Beitrag verstehe ich so, dass das Jobcenter beim Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung erst geltend gemacht hat, nachdem die Rentennachzahlung bereits an Sie ausgezahlt wurde. In diesem Fall kann eine Erstattung durch den Rentenversicherungsträger an das Jobcenter nicht mehr erfolgen, da die Rentennachzahlung dort nicht mehr zur Verfügung steht. Da der Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters durch die Rentenbewilligung rückwirkend weggefallen ist, ist die Forderung Ihnen gegenüber m. E. grundsätzlich berechtigt. Ich empfehle Ihnen, sich an das Jobcenter zu wenden und sich die Forderung dort im Einzelnen erläutern zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

CH. am 24.07.2021 | 10:44
Noch zur Ergänzung, natürlich kommen die gleich mit einem Inkasso Büro daher, ich könnte kotz......
Leanderam 24.07.2021 | 11:23
Und was hindert Sie an der Rückzahlung? Die Rentennachzahlung schon verbraten?
CH. am 24.07.2021 | 11:30
Noch zur Ergänzung, natürlich kommen die gleich mit einem Inkasso Büro daher, ich könnte kotz......
Und was hindert Sie an der Rückzahlung? Die Rentennachzahlung schon verbraten?
Ich habe ernsthaft meinen Beitrag verfasst, was soll das bitte jetzt? Wenn Sie Langeweile haben dann antworten Sie bitte nicht sondern machen was anderes. Und bitte lesen Sie den Beitrag richtig, Ihre Antworten sind nicht hilfreich. Vielen Dank.
Leanderam 24.07.2021 | 11:46
Zitat von CH. anzeigen
Und was hindert Sie an der Rückzahlung? Die Rentennachzahlung schon verbraten?
Ich habe ernsthaft meinen Beitrag verfasst, was soll das bitte jetzt? Wenn Sie Langeweile haben dann antworten Sie bitte nicht sondern machen was anderes. Und bitte lesen Sie den Beitrag richtig, Ihre Antworten sind nicht hilfreich. Vielen Dank.
Das war auch nicht als Scherz gedacht, also, warum zahlen Sie es nicht einfach? Lief bei mir einst genauso, nur das es die KK war,da ich Krankengeld bezog und ebenfalls rückwirkend berentet wurde. Was genau ist Ihr Problem? Kein Geld? Wo ist die Rentennachzahlung? Zwei Leistungen für den gleichen Zeitraum geht halt nicht. Oder wollen Sie partout eine Antwort, dass Sie dem Jobcenter nichts zahlen müssen, weil die Ewm bekannt war?
Siehe hieram 24.07.2021 | 12:35
Nicht gleich unruhig werden. Das ist kein 'Inkassobüro'. Aber wenn das Jobcenter eine Rückforderung hat, die nicht 'einfach mal eben über die monatliche Zahlung verrechnet wird (> z.B. Gasrate hat sich verändert, wird im nächsten Monat berücksichtigt), dann gibt es eine zentrale Stelle, über die diese Rückzahlungen laufen. Und grundsätzlich müssen Sie Kosten erstatten. Was nun genau, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Und geht aus Ihren Angaben auch nicht deutlich hervor. Nur die Beiträge für KV und PV? Das hätte dann aber auch seine Richtigkeit, denn Diese wurden vom Jobcenter bezahlt und nun aber auch noch mal von der Rente. Die Rente wird aber nur in Höhe des 'Zahlbetrages' erstattet (wenn die DRV diese direkt überweist). Nutzen Sie also die Zeit bis Montag (bis Sie wieder jemanden erreichen können) und suchen Sie Ihre Unterlagen zusammen. Die diversen Bescheid des Jobcenters und auch die der DRV. Und klären Sie das dann am Montag in Ruhe mit dieser 'Zahlstelle'. Bitten Sie dort auch gern um eine detaillierte Aufstellung (wenn dies nicht eh schon jetzt beim Schreiben dabei liegt), denn die brauchen Sie später ohnehin für Ihre Steuererklärung (die Einkünfte der Rente sollten Sie in einer Steuererklärung melden, insbesondere weil diese Leistungen des Jobcenters ersetzt, d.h. nicht unbedingt, dass dies eine Steuerzahlung ergibt). Fordern Sie auch bei der DRV eine Übersicht an, was genau erstattet wurde (wenn etwas erstattet wurde). Bzw. sehen Sie sich den damaligen Bescheid an, wo die Nachzahlungsbeträge aufgeschlüsselt sind. Rufen Sie sonst auch mal einen Kumpel/eine Freundin an, der/die die Papiere mit Ihnen durchgeht. Das hilft manchmal schon, gerade wenn man (berechtigt) nun etwas 'aufgeregt' ist. Es wird sich alles klären und auch wenn Sie tatsächlich etwas zurück bezahlen müssen, weil Sie es zuvor erhalten hatten, dreht Ihnen ja keiner einfach den Hahn ab, sondern es kann auch in Raten erstattet werden. Nur reden müssen Sie dann halt mit den Ansprechpartnern, die in dem Schreiben angegeben sind. Viel Erfolg und alles Gute!
Antwort am 24.07.2021 | 16:21
Also, ganz klar Fakt ist wohl, dass der Kunde keine KV und PV an das Jobcenter zurück zahlen muss. Bei einer Nachzahlung wurde dies nämlich bereits von der Rente abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen. Also hat jetzt die Krankenkasse doppelte Beiträge erhalten, die eigentlich dem Jobcenter zustehen müssen. Und normalerweise rechnen die Systeme untereinander ab. Dem Kunden diesen Stress zuzumuten sollte nämlich damit unterbleiben. Bleibt auch noch die Frage, warum hat die DRV nicht sofort mit dem Jobcenter abgerechnet, wenn dort doch bekannt war, welche Bezüge der Kunde zuvor bezogen hatte. Jetzt hat der EM Rentner die A-Karte in der Hand und muss die Suppe auslöffeln... Da kann man nur den Kopf schütteln. Viel Glück.
Fazitam 25.07.2021 | 13:05
Das hat Sie/Er gar nicht nötig. Sie/Er kann, die immer sehr hilfreichen Beiträge schreiben, wann Sie/Er will. Fazit: Sie/Er "is the BEST! Writer EVER"!!! KEINER! kann "Qualitätsmäßig" mithalten!!!
Uschiam 25.07.2021 | 14:26
Der befindet sich mittlerw auf Seite 7 und enthält schon passende Antworten. Leider tauchen dabei auch Beiträge auf, die Sie wahrscheinlich wieder verunsichern. So ganz unterm Strich, sind Sie sich nur nicht im Klaren, wie genau die Nachzahlung in Summe entsteht, oder sind Sie nicht in der Lage, diese zu begleichen?
Meinungam 25.07.2021 | 17:11
[gelöscht] Dagegen bin ich sehr dankbar, dass @Siehe hier, mit höchster fachlicher Kompetenz und grosser Empathie die Fragen der User vollumfänglich und immer korrekt beantwortet. Liebe/Lieber @siehe hier, durch Ihre vielen Antworten auf höchstem Niveau, durfte ich fachlich viel von Ihnen lernen. Für Ihr grosses Engagement im Forum möchte ich mich sehr bedanken!!! LG siehe hier Fan
Alles richtig! Danke @siehe hier für Ihre tollen Beiträge!
Ich bin zu 100% der gleichen Meinung.
Ich auch!
Meine Meinung: Antworten von siehe hier = oft ausführlicher als die Experten-Antwort + immer fachlich korrekt + immer empathisch. Empathie schafft Sympathie und das ist schön.
CH. am 26.07.2021 | 08:10
Sehr geehrte Experten, die Nachzahlung war Netto, also KV und PV waren bereits abgezogen. Wieso soll ich dem Jobcenter die Beiträge erstatten?
Siehe hieram 26.07.2021 | 08:56
Guten Morgen CH., hatten Sie denn schon Gelegenheit, sich die Rückforderung nochmals in Ruhe anzuschauen? Wird dort tatsächlich auch die Rückzahlung von KV+PV gefordert? Das kann das 'Jobcenter' (bzw. die entsprechende Rückrechnungsstelle) machen und versucht dies auch gern, denn das ist für die dann erst einmal der einfache Weg 'Kunde hat Geld bekommen, Kunde muss Geld zurück bezahlen'. Die können aber auch diese Beiträge direkt von der Krankenkasse einfordern. Was sinnvoll ist, denn es ist davon auszugehen, dass Jobcenter und Krankenkasse besser mit Geldern jonglieren können, als es Ihnen in Ihrer Situation möglich ist. Sie selbst 'haften' nur mit dem Zahlbetrag der Rente (also netto, nach Abzug von KV+PV). Wenn Sie vom Jobcenter mehr Geld erhalten haben, als diese Netto-Rente ausmacht, müssen Sie die Differenz NICHT erstatten. Und Sie haben evtl. noch Anspruch auf Aufstockung auch weiterhin, denn auch mit einer vollen EM-Rente dürfen Sie ja bis zu unter drei Std./täglich arbeiten und sind in diesem Rahmen auch weiter vermittelbar. Sollte die Rente höher sein, bleibt noch etwas für Sie übrig und Sie müssen dann zukünftig ohne Jobcenter aber von der EM-Rente leben. (beides vorausgesetzt, Sie sind die einzige Person der 'Bedarfsgemeinschaft' und es werden also keine anderen Einkommen von von Ihnen oder anderen berücksichtigt, dann wird das etwas anders gerechnet). Wenn also tatsächlich auch KV+PV gefordert wird, kontaktieren Sie kurzfristig die Rückzahlungsstelle des Jobcenters, dass dies bitte doch direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden soll. Und überweisen selbst aber möglichst umgehend den Rest-Betrag*, der ja anscheinend doch bereits von der DRV an SIE erstattet wurde. (Es kann sein, das andere Erfahrungen hier noch eingebracht werden, so in etwa 'das müssen Sie gar nicht...', was aber letztendlich nicht stimmt, Sie könnten nur etwas hinauszögern und würden sich dadurch nur (unnötig) verschulden). *Lassen Sie sich den genauen Betrag in dem Telefonat noch mal bestätigen und vermerken Sie auf dem Überweisungsträger dann zusätzlich zu der Rückzahlungsnummer (siehe Schreiben) 'ohne KV/PV lt.Tel.v. xx.07.21'. Denken Sie daran, für sich selbst zu notieren, mit wem genau Sie gesprochen haben! Sofern die Rente gerade mal so eben reicht und Sie deshalb keinen Anspruch mehr haben auf Leistungen des Jobcenters, erkundigen Sie sich mal bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle, ob Sie dort evtl. Anspruch haben. Also ran ans Telefon und bei der zuständigen Zahlstelle nun erst mal den genauen Rückzahlungsbetrag klären :-)
Uschiam 26.07.2021 | 10:16
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Guten Morgen CH.,

hatten Sie denn schon Gelegenheit, sich die Rückforderung nochmals in Ruhe anzuschauen? Wird dort tatsächlich auch die Rückzahlung von KV+PV gefordert?

Das kann das 'Jobcenter' (bzw. die entsprechende Rückrechnungsstelle) machen und versucht dies auch gern, denn das ist für die dann erst einmal der einfache Weg 'Kunde hat Geld bekommen, Kunde muss Geld zurück bezahlen'.

Die können aber auch diese Beiträge direkt von der Krankenkasse einfordern. Was sinnvoll ist, denn es ist davon auszugehen, dass Jobcenter und Krankenkasse besser mit Geldern jonglieren können, als es Ihnen in Ihrer Situation möglich ist.

Sie selbst 'haften' nur mit dem Zahlbetrag der Rente (also netto, nach Abzug von KV+PV).

Wenn Sie vom Jobcenter mehr Geld erhalten haben, als diese Netto-Rente ausmacht, müssen Sie die Differenz NICHT erstatten.

Und Sie haben evtl. noch Anspruch auf Aufstockung auch weiterhin, denn auch mit einer vollen EM-Rente dürfen Sie ja bis zu unter drei Std./täglich arbeiten und sind in diesem Rahmen auch weiter vermittelbar.

Sollte die Rente höher sein, bleibt noch etwas für Sie übrig und Sie müssen dann zukünftig ohne Jobcenter aber von der EM-Rente leben.

(beides vorausgesetzt, Sie sind die einzige Person der 'Bedarfsgemeinschaft' und es werden also keine anderen Einkommen von von Ihnen oder anderen berücksichtigt, dann wird das etwas anders gerechnet).

Wenn also tatsächlich auch KV+PV gefordert wird, kontaktieren Sie kurzfristig die Rückzahlungsstelle des Jobcenters, dass dies bitte doch direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden soll.

Und überweisen selbst aber möglichst umgehend den Rest-Betrag*, der ja anscheinend doch bereits von der DRV an SIE erstattet wurde.

(Es kann sein, das andere Erfahrungen hier noch eingebracht werden, so in etwa 'das müssen Sie gar nicht...', was aber letztendlich nicht stimmt, Sie könnten nur etwas hinauszögern und würden sich dadurch nur (unnötig) verschulden).

*Lassen Sie sich den genauen Betrag in dem Telefonat noch mal bestätigen und vermerken Sie auf dem Überweisungsträger dann zusätzlich zu der Rückzahlungsnummer (siehe Schreiben) 'ohne KV/PV lt.Tel.v. xx.07.21'. Denken Sie daran, für sich selbst zu notieren, mit wem genau Sie gesprochen haben!

Sofern die Rente gerade mal so eben reicht und Sie deshalb keinen Anspruch mehr haben auf Leistungen des Jobcenters, erkundigen Sie sich mal bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle, ob Sie dort evtl. Anspruch haben.

Also ran ans Telefon und bei der zuständigen Zahlstelle nun erst mal den genauen Rückzahlungsbetrag klären :-)

Sehr geehrte Experten, die Nachzahlung war Netto, also KV und PV waren bereits abgezogen. Wieso soll ich dem Jobcenter die Beiträge erstatten?
und sind in diesem Rahmen auch weiter vermittelbar.
Ähm... Nein!
Siehe hieram 26.07.2021 | 10:45
Ähm... Nein!
Oh, stimmt, sorry!!! Für die 'Vermittelbarkeit' müssen es ja mindestens 15 Stunden sein. Also wäre ggfs. das Amt für Grundsicherung zuständig, nicht das Jobcenter. Danke @Uschi!
CH. am 26.07.2021 | 14:55
Vielen Dank an die Experten, das werde ich dann so machen.
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