Hallo Bobby,
die gesetzliche Regelung besagt, dass ein Altersrentner, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, Hinzuverdienstgrenzen zu beachten hat.
Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1949 ist mit 65 Jahren und 3 Monaten erreicht. Erst nach Erreichen dieses Lebensalters entfallen für Sie die Hinzuverdienstgrenzen. Bis dahin gilt die mtl. Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR, um weiterhin die volle Altersrente zu erhalten.
Kommt darauf an, welche Rentenart sich beanspruchen können bzw. beantragen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.