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Experten-Antwort

nochmal weitere KEZ...

von öha07.07.2014 | 17:34
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2 Antworten

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...aus Beitrag: "Rente für meine in Türkei lebende Mutter" vom 04.07.2014 Bei einer Erstattung im Jahr 1994 sind neben den KEZ auch die BÜZ von der Geburt des 1. Kindes bis zur Vollendung des 10.Lj. des jüngsten Kindes vollständig untergegangen - wie sollen jetzt wieder 3x 12 Monate KEZ vom 13.-24. Lebensmonat entstehen - 'freistehend' ohne parallele BÜZ..., das erkläre mir bitte einer/eine - danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu betreffendem Sachverhalt kann in diesem Rahmen zur Zeit keine konkrete Aussage getroffen werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 07.07.2014 | 19:22
Hallo öha, ich sehe da (noch) keinen Widerspruch, da beide Zeiten (KEZ und BÜZ) separat anzuerkennen sind. Die BÜZ sind weg, die KEZ in den ersten 12 Monaten ist durch Beitragserstattung untergegangen, so das nach http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__249.html noch der 'Restzeitraum' KEZ bis zum 24. Monat anzurechnen ist. Eine Verknüpfung, nur KEZ wenn zuerst BÜZ anrechenbar, gibt es m. W. nicht. Die Frage wird möglicherweise auch sein, ob die KEZ/BÜZ zum Zeitpunkt der Erstattung bereits vorgemerkt waren und ob es dann überhaupt Auswirkungen auf den 'Verfall' dieser Zeiten hätte, wenn nicht. Prognose von mir: die KEZ wird vom 13. - 24. Monate angerechnet. Eine interessante Frage übrigens, denn sie wird viele "Türkei-Heimkehrinnen' (be)treffen, die die damalige 'Sondererstattung' genutzt haben. Gruß w.
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