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nochmal WFB

von Daggi03.08.2009 | 15:24
1113 Ansichten
2 Antworten
Hallo, hab da nochmal ne kurze Frage, die man mir hier vielleicht beantworten kann. Mal angenommen man arbeitet jetzt in so einer WfB, alles genehmigt usw, Übergangsgeld ect. Nun möchte bzw. muss man aber aus vielen Gründen umziehen, in ein anderes Bundesland (NRW nach Niedersachsen). Wie verhält sich das dann mit so einer WfB. Muss dann alles wieder neu genehmigt werden, oder arbeiten die auch Hand in Hand, das man wo anders nahtlos weiter machen könnte. ? Zweite Frage, wo ich mir nicht ganz sicher bin. Es gibt auch heute noch die LVA und die BfA, dennoch soll es heißen, da gäbe es keine Unterschiede mehr, alles in allem ist es einfach die Deutsche Rentenversicherung. Wie ist das aber, wenn man trotzdem von der LVA weg will zur BfA, z. B. weil man mit der einen Stelle nur Stress und Probleme hat, während die andere Stelle bombig ist im Service, Beratung usw. Wie kann man wechseln. ? Danke Daggi

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.08.2009 | 16:36

Zu Ihrer 2. Frage: Ein Wechsel ist ausgeschlossen. Probleme wegen Service, Beratung etc. müssen Sie mit der für Sie zuständigen Stelle (dort mit dem zuständigen Mitarbeiter, seinen Vorgesetzten...) klären. Da Service etc. personenabhängig ist, ist ein pauschaler Vergleich mit einem anderen Träger ohnehin nicht möglich...

1 Antworten

Bescheideneram 04.08.2009 | 06:15
Den Teil mit dem bombigen Service halte ich - bei allem Respekt - für einen Scherz ;-)
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