Unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben ergeben sich folgende Berechnungen ab dem 4. Monat nach dem Monat des Todes des Ehemannes:
hiervon 55 % 660,00 Euro
bei Wohnsitz in den alten Bundesländern:
Nettoeinkommen der Ehefrau 850,00 Euro
Freibetrag alte Bundesländer 741,05 Euro
Ergebnis: Das Einkomommen übersteigt denFreibetrag um 108,95 Euro; hiervon werden 40 % = 43,58 Euro von der Witwenrente abgezogen; diese beträgt dann ca. 616,42 Euro brutto
oder
bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern:
Nettoeinkommen der Ehefrau 850,00 Euro
Freibetrag neue Bundesländer 657,89 Euro
Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um 192,11 Euro; hiervon werden 40 % = 76,84 Euro von der Witwenrente abgezogen; diese beträgt in diesem Fall ca. 583,16 Euro brutto.
In den ersten 3 Monaten nach dem Monat des Todes des Ehemannes wird die Witwenrente ohne Anrechnung des eigenen Einkommens in voller Höhe der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen gezahlt.