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Experten-Antwort

nochmal: Zusammenrechnung mit anderen Versorgungssystemen!!!

von Batrix25.07.2024 | 13:26
235 Ansichten
2 Antworten
Dann haben die Experten die Frage der Dame leider nicht verstanden! Sie hat gefragt, ob die Zeiten aus dem Versorgungswerk bei der Wartezeit von 5 Jahren ind der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden können. Und das ist definitiv NICHT der Fall. Es sei denn, Sie nennen einen Paragraphen im SGB VI, der etwas anderes aussagt. Den werden Sie jedoch nicht finden. Und DAS nicht klarzustellen, ist ein Armutszeugnis für jeden Experten! So, und jetzt bin ich fertig mit dem Thema. Schade, ich hab das Forum immer als wertvolle Ergänzung unserer Services für die Kunden gesehen. Aber das hat mit Hilfe für die Kunden nichts zu tun, sondern sind schlicht und einfach falsche Aussagen!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.07.2024 | 13:38

Hallo Beatrix,

 

wir denken die Frage ist hier so weit unter Hinweis auf andere Stellen, die dazu weitergehende Auskunft geben können, erschöpfend beantwortet wurden.

Wie bereits angeführt, kann hier nicht jeder Sachverhalt in seiner Komplexität abschließend bewertet und beraten werden.

 

Wir finden es schade, dass Sie das unbefriedigend finden, weisen den Vorwurf einer Falschberatung aber entschieden zurück .

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Experten-Antwortam 29.07.2024 | 12:01

Hallo Beatrix,

 

wir haben unseren ursprünglichen Beitrag korrigiert und bitten darum, die entstandenen Irritationen zu entschuldigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

0 Antworten

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