Nur eine kleine Zwischenfrage: Von welcher Stelle bzw. von welcher Behörde haben Sie den Bescheid über die AGM bekommen?
Habe zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht, dass beispielsweise der Begriff AGM auch bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten benutzt wird. Somit kann je nach Bescheid erlassender Stelle auch das Recht, nach dem die AGM gewährt wurde, ein anderes sein.
Wenn man Ihnen tel. keine Auskunft geben kann bzw. möchte, würde ich eine aufgrund Ihres Standpunktes begründete, schriftliche Anfrage dorthin senden, wenn Ihnen an einer AGM in einem weiter entfernt gelegenen Ort gelegen ist. Daraufhin müssten die Mitarbeiter Ihnen eine Begründung zusenden, falls ein entsprechend von Ihnen gewählter Kurort nicht in Frage kommt.