Hallo hilfslos,
bitte lassen Sie sich hierzu die Werte der übermittelten Daten für das Finanzamt durch die Sachbearbeitung Ihres/des Rentenversicherungsträgers geben und klären dann mit dem Finanzamt eventuelle Unklarheiten.
Hallo Lupo,
ich bin jetzt erst dazu gekommen, das Thema weiter zu verfolgen. Erstmal Danke für die Antwort,
die ist nachvollziehbar, wobei ich die Frage habe, ob nicht die Ostpunkte im ersten halben Jahr mit 14,5301 angesetzt werden müssten (wie oben beschrieben kamen die 2 Punkte erst ab 01.07 hinzu). Wäre schön wenn Du mal dazu Deine Meinung äußern könntest.
Ansonsten wäre noch Deiner Rechnung immer noch eine Differenz von exakt 60ct. Da aber der Grundlagenbetrag eigentlich der entscheidende Betrag zur Errechnung des Anpassungsbetrages ist,
liegt der Vorteil bei mir.
Eigentlich ist es schon erstaunlich, dass in Deutschland es möglich ist, Bescheide nicht nachvollziehen zu können bzw. dafür zu sorgen, nur sehr schwer nachvollziehbar zu machen.
Warum ich überhaupt auf dieses Forum bekommen bin, solltest Du in der Antwort vom "Experten"
lesen.
Hallo hilfslos,
der sich durch die Mütterrente ergebende neue Ausgangsbetrag (gültig ab 01.07.2014) kann auch berechnet werden, indem der alte (bis 30.06.2014) maßgebende Ausgangsbetrag-Ost mit dem Verhältniswert "Entgeltpunkte-Ost (neu)/Entgeltpunkte-Ost (alt)" multipliziert wird.
Maßgebender Ausgangsbetrag bis 30.06.2014 aus Entgeltpunkten-Ost (ohne Mütterrente) = 368,05 Euro.
368,05 Euro x 16,5301 EP-Ost : 14,5301 EP-Ost = 418,71 Euro maßgebender Ausgangsbetrag ab 01.07.2014 aus Entgeltpunkten-Ost (incl. Mütterrente)
418,71 Euro aus EP-Ost + 755,63 Euro aus EP-West (keine Änderung durch Mütterrente) = 1174,34 Euro neuer Ausgangsbetrag gesamt (maßgebend ab 01.07.2014).
Vielleicht verdeutlicht Ihnen diese Berechnung die Neubestimmung des Ausgangsbetrages aufgrund der Mütterrente besser. Den 1 Cent Rundungsdifferenz gegenüber meiner ursprünglichen Berechnung vom 07.08.2016 können Sie getrost vernachlässigen;-).
Lupo
Hallo Lupo,
ich bin jetzt erst dazu gekommen, das Thema weiter zu verfolgen. Erstmal Danke für die Antwort,
die ist nachvollziehbar, wobei ich die Frage habe, ob nicht die Ostpunkte im ersten halben Jahr mit 14,5301 angesetzt werden müssten (wie oben beschrieben kamen die 2 Punkte erst ab 01.07 hinzu). Wäre schön wenn Du mal dazu Deine Meinung äußern könntest.
Ansonsten wäre noch Deiner Rechnung immer noch eine Differenz von exakt 60ct. Da aber der Grundlagenbetrag eigentlich der entscheidende Betrag zur Errechnung des Anpassungsbetrages ist,
liegt der Vorteil bei mir.
Eigentlich ist es schon erstaunlich, dass in Deutschland es möglich ist, Bescheide nicht nachvollziehen zu können bzw. dafür zu sorgen, nur sehr schwer nachvollziehbar zu machen.
Warum ich überhaupt auf dieses Forum bekommen bin, solltest Du in der Antwort vom "Experten"
lesen.
Ist Dein Friseur verstorben?Ausgangsbetrag ab 01.07.2014 = 1174,33 Euro mtl. Durchschnittsrente im Jahr 2013 (mit Entgeltpunkte für Mütterrente); aktuelle Rentenwerte wie oben.Also 26,8858(West)x28,14=756,57 € + 16,5301(Ost)x25,74=425,48 € ergibt 1182,05 €. Wie kommst Du auf 1174,33 € ?
Hallo hilfslos,
der sich durch die Mütterrente ergebende neue Ausgangsbetrag (gültig ab 01.07.2014) kann auch berechnet werden, indem der alte (bis 30.06.2014) maßgebende Ausgangsbetrag-Ost mit dem Verhältniswert "Entgeltpunkte-Ost (neu)/Entgeltpunkte-Ost (alt)" multipliziert wird.
Maßgebender Ausgangsbetrag bis 30.06.2014 aus Entgeltpunkten-Ost (ohne Mütterrente) = 368,05 Euro.
368,05 Euro x 16,5301 EP-Ost : 14,5301 EP-Ost = 418,71 Euro maßgebender Ausgangsbetrag ab 01.07.2014 aus Entgeltpunkten-Ost (incl. Mütterrente)
418,71 Euro aus EP-Ost + 755,63 Euro aus EP-West (keine Änderung durch Mütterrente) = 1174,34 Euro neuer Ausgangsbetrag gesamt (maßgebend ab 01.07.2014).
Vielleicht verdeutlicht Ihnen diese Berechnung die Neubestimmung des Ausgangsbetrages aufgrund der Mütterrente besser. Den 1 Cent Rundungsdifferenz gegenüber meiner ursprünglichen Berechnung vom 07.08.2016 können Sie getrost vernachlässigen;-).
Lupo
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