Solange Ihr Dispositionsrecht durch die KK eingeschränkt wurde, läuft dieses Verfahren. Erst wenn die EMRT abgelehnt wurde können Sie wieder selbst entscheiden was Sie dann machen wollen.
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Solange Ihr Dispositionsrecht durch die KK eingeschränkt wurde, läuft dieses Verfahren. Erst wenn die EMRT abgelehnt wurde können Sie wieder selbst entscheiden was Sie dann machen wollen.
Diese Möglichkeit besteht zwar, aber mir selbst ist kein Fall bekannt, da die KK ein Interesse daran hat einen Erstattungsantrag zu stellen.
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