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Nochmals: rente wegen arbeitslosigkeit

von Pascal07.04.2010 | 13:35
1064 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, auf einen Beitrag von "sailor8" vom 04.04.2010 hat der Experte u.a. geantwortet: >>Ich gebe Ihnen recht. Bei beiden Aussagen fehlt die Angabe, dass unter den erleichterten Voraussetzungen, es diese Rente noch ohne Kürzung gibt. Ihre Angabe des Abs. 5 ist korrekt @Paula hat sich dazu wie folgt - kurz und knapp - geäußert: >>Die zitierte Vorschrift besagt doch nur, dass keine Anhebung der Altersgrenze erfolgt. Abschlagsfrei ist diese Rente dann nicht; ab 60 Jahre ja, aber mit 18% Abschlag!!<< Leider hat sich niemand mehr geantwortet. Was ist denn nun richtig? Nach meiner "Nicht-Experten-Meinung" hat Paula wohl recht. Wegen den doch gravierenden Auswirkungen sollte vielleicht eine Klarstellung erfolgen. Vielen Dank Pascal

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich schließe mich dem Beitrag von "Brummer" an.

3 Antworten

Brummeram 07.04.2010 | 13:49
Paula hat Recht! Rentenbeginn mit 60 ist möglich, aber NICHT abschlagsfrei!
Schadeam 07.04.2010 | 17:41
Es ist doch so einfach: Renten vor 65 sind allerhöchstens dann abschlagsfrei, wenn es sich um die AR wg Schwerbehinderung handelt. Umgekehrt hat die AR wg Arbeitslosigkeit und die für Frauen vor 65 immer Abschlägen, zumindest wenn es sich um aktuelle Vorgänge und nicht um "uralte Vorgänge aus der Vergangenheit" handelt.
Pascalam 07.04.2010 | 18:24
Hallo @Schade, ich bin da durchaus Ihrer Meinung. Nur, im Beitrag des Experten wurde klar und deutlich "abschlagsfrei" gesagt. Da man im Regelfall hier im Forum zu Recht den Experten recht gibt habe ich lediglich um eine Klarstellung gebeten. Diese ist ja auch erfolgt, wenn auch mit dünnen Worten. Pascal
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