Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

nochmals RV Befreiung

von Tina16.07.2007 | 10:54
1232 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, Ich hatte Ihnen bereits am 06.07. eine Frage gestellt. Vielen Dank nochmal für die Antwort. Dort schrieben Sie, dass sich Selbstständige mit einem Auftraggeber höchstens 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit befreien lassen. Diese Befreiung gilt ab Geschäftsauffnahme , wenn innerhalb von 3 Mon. gestellt. Ich übe meine Selbstständigkeit seit 01/06 aus, wenn ich jetztdas Formular V050 ausfülle, bedeutet es dann, dass ich von 01/06- 07/07 RV pflichtig war also Beiträge zahlen muß und die beitragsfreien 3 Jahre ab 07/07 gelten? Oder Befreiung 07/07 bis 01/ 09 ?? Wie hoch wird sich mein Beitrag berechnen? Mtl. Verdienst sehr unterschiedlich? Wird evtl Steuerbescheid mit einbezogen wg Gewinn Nachweis. Viele Fragen, hoffen Sie helfen mir weiter. Vielen Dank Tina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tina,

von 01/06 - heute würde Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber bestehen. Die Befreiung beginnt, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird, von Geschäftsaufnahme an, ansonsten mit den Eingang des Antrages beim Rentenversicherungsträger. Also in Ihrem Falle ggfls. im Juli 2007.

Sie endet spätestens im Dezember 2008.

Selbständige müssen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst zahlen. Sie können entweder den sogenannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlten. Der mtl. Regelbeitrag beträgt z.Zt. 487,55 Euro. In den ersten 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit können Sie auch den sogenannten halben Regelbeitrag = mtl. 243,78 Euro zahlen.

Abweichend vom Regelbeitrag können Sie auf Antrag einen Beitrag zahlen, der dem nachgewiesenen Arbeitseinkommen entspricht. Das Arbeitseinkommen kann im Normalfall z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid übernommen werden.

Der Rentenversicherungsträger berät Sie gerne, auch in einem persönlichen Gespräch, in einem unserer Beratungs - und Service-Zentren.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026