Hallo Tina,
von 01/06 - heute würde Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber bestehen. Die Befreiung beginnt, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage der Befreiungsvoraussetzungen gestellt wird, von Geschäftsaufnahme an, ansonsten mit den Eingang des Antrages beim Rentenversicherungsträger. Also in Ihrem Falle ggfls. im Juli 2007.
Sie endet spätestens im Dezember 2008.
Selbständige müssen die Beiträge grundsätzlich in voller Höhe selbst zahlen. Sie können entweder den sogenannten Regelbeitrag oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlten. Der mtl. Regelbeitrag beträgt z.Zt. 487,55 Euro. In den ersten 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit können Sie auch den sogenannten halben Regelbeitrag = mtl. 243,78 Euro zahlen.
Abweichend vom Regelbeitrag können Sie auf Antrag einen Beitrag zahlen, der dem nachgewiesenen Arbeitseinkommen entspricht. Das Arbeitseinkommen kann im Normalfall z.B. aus dem Einkommenssteuerbescheid übernommen werden.
Der Rentenversicherungsträger berät Sie gerne, auch in einem persönlichen Gespräch, in einem unserer Beratungs - und Service-Zentren.