Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur auf Zeit gezahlt. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
Nach einer Betristung von insgesamt neuen Jahren ist davon auszugehen, das die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann, dann ist, wenn die Rente nicht aus Arbeitsmarktgründen gezahlt wird, eine Rente auf Dauer bis zu Regelaltersrente zu bewilligen. Aber auch dann kann es noch Nachuntersuchungen geben.
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