Hallo Teilrentner,
bitte klären Sie dies mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Geben Sie uns doch einfach Ihren monatlichen Bruttolohn an und jeder kundige Berater kann Ihnen doch sagen um wieviel sich dann zum Regelalter Ihre bisherige Teilrente erhöht.
Die Bürokratie würde doch "absaufen" wenn jeder Rentner der noch weiterarbeitet, das am besten jährlich schriftlich mitgeteilt haben will. M.E. gibts hier für die Sachbearbeitung wahrlich drinlichere Arbeiten, die liegen bleiben.....
Geben Sie uns doch einfach Ihren monatlichen Bruttolohn an und jeder kundige Berater kann Ihnen doch sagen um wieviel sich dann zum Regelalter Ihre bisherige Teilrente erhöht.
Die Bürokratie würde doch "absaufen" wenn jeder Rentner der noch weiterarbeitet, das am besten jährlich schriftlich mitgeteilt haben will. M.E. gibts hier für die Sachbearbeitung wahrlich drinlichere Arbeiten, die liegen bleiben.....
Sorry, ich hab es mit Teil-EMR verwechselt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Das höre ich ja zum ersten Mal, dass sich meine Regelaltersrente durch meine Teilzeitarbeit erhöht. Ich verdiene in Teilzeit 40.000 € jedes Jahr, aber meine Zurechnungszeit gibt es 65+ . Ich hab es mehrfach berechnen lassen, und die Altersrente steigt nicht um einen Cent mehr als das Doppelte meiner bisherigen Teilerwerbsminderungsrente.
Du bist ja eine verwirrte Ulknudel. Gut, dass Du hier anonym bleibst.
Das können Sie sich selbst ausrechnen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.html
Was nicht im Voraus berechnet werden kann ist die Auswirkung eines evtl. Grundrentenanspruchs,
der aber mit der eigentlichen Rentenhöhe und Ihrer Frage auch nichts zu tun hat.
Wieder einmal eine völlig überflüssige Antwort, aber das wissen Sie ja selber. Lassen Sie dringend Ihre chronisches Mitteilungsbedürfnis behandeln.
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