Guten Tag,
Grundrentenzeiten sind grundsätzlich Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Freiwillige Beiträge zählen nur mit, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung vorliegen. Beim Eintritt in die Altersrente wird zu diesem Zeitpunkt geprüft, wie viele Grundrentenzeiten vorliegen. Sie können also durchaus noch durch Beiträge aus Beschäftigung oder ggfs. freiwillige Beiträge die Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen. Ob Sie einen Zuschlag für langjährige Versicherung erhalten wird dann individuell berechnet.
Für weitere Fragen bezüglich Rente wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rentenversicherung