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Experten-Antwort

Nur 388 Monate von 396Monate für Zuschlag für langjährig Versicherten fehlen 8Monate.

von Ina Pit24.01.2025 | 16:13
346 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich die 8Monate nachzahlen um den Zuschlag für langjährig Beschäftigung noch zu bekommen? Bin Baujahr 1961 in EU Rente und wollte bevor ich vorzeitig in Altesrente für Schwerbehinderte Menschen gehe wissen, ob man und zu welchem Preis (bei einer jetzigen EU Rente von Brutto 1610,00€) die Monate nachzahlen kann. Wie könnte sich dadurch die Rente erhöhen? Danke Ina Pit

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Grundrentenzeiten sind grundsätzlich Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Freiwillige Beiträge zählen nur mit, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung vorliegen. Beim Eintritt in die Altersrente wird zu diesem Zeitpunkt geprüft, wie viele Grundrentenzeiten vorliegen. Sie können also durchaus noch durch Beiträge aus Beschäftigung oder ggfs. freiwillige Beiträge die Voraussetzung 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen. Ob Sie einen Zuschlag für langjährige Versicherung erhalten wird dann individuell berechnet. 

 

Für weitere Fragen bezüglich Rente wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenversicherung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lilaam 27.01.2025 | 08:15
Das hört sich nach Grundrentenzuschlag an, dafür benötigt man mind. 33 Jahre an Grundrentenzeiten durch PFLICHTbeiträge. Freiwillige Beiträge zählen also nicht.
Raminaam 27.01.2025 | 09:15
Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, könnte ein beitragspflichtiger Minnijob für die fehlenden Monate sorgen.
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