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Experten-Antwort

Nur eine Phrase?

von grandy5825.10.2012 | 14:28
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forumsmitglieder, habe diese Woche meinen Rentenbescheid mit der Zusage zur vollen Erwerbsminderung erhalten. Im Zusatz steht "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Nun zu meiner Frage: Nach einer Herzkathederuntersuchung Anfang des Jahres wurde mir vom untersuchenden Oberarzt mitgeteilt, dass mein Zustand inoperabel sei und ich deshalb nie mehr arbeiten dürfe. Dies wurde auch schriftlich belegt und vom med. Dienst der KK bestätigt. Bedeutet jetzt der obige Satz, dass diese Diagnosen die RV überhaupt nicht interessiert? Soll ich jetzt schon per Widerspruch gegen diese Aussage angehen, da ersichtlich ist, dass es nie mehr eine Besserung meines Zustands geben wird, oder ist das wieder mal nur eine menschenverachtende Phrase der RV, die man nicht ernst nehmen muss? Vielen Dank für evtl. Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grandy58,

aus dem von Ihnen aufgeführten Text ergibt sich, dass der Gutachter zu einem Ergebnis gekommen sein muss, dass Sie zwischen täglich 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsatzfähig sind. Daher beruht Ihre Rente auf auf der Arbeitsmarktlage. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Rente immer nur auf Zeit gezahlt werden kann. Es ist somit keine "menschenverachtende Phrase" der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstverständlich können Sie vor Ende der Zeitrente einen Antrag auf Weitergewährung stellen, dann wird neu entschieden.

Weitere Auskünfte sind von hier nicht möglich, da mir die Gutachten nicht vorliegen. Ob Sie in Widerspruch gehen möchten, oder nicht, ist Ihre Entscheidung.

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5 Antworten

Hans Sonnenscheinam 25.10.2012 | 14:53
Haben Sie das auch eine Nummer kleiner? Außerdem sollen Sie doch auf Ihr Herz achten.
Sparam 25.10.2012 | 14:57
Jetzt warten Sie doch erst mal den Verlängerungsantrag ab! Es gibt ja immer mal medizinischen Fortschritt, und wenn nicht, wird sie eben bei einer Verlängerung unbefristet. Ist ja ohnehin nur eine halbe Rente (d.h., sie könnten 3 - 6 Std. arbeiten), die nur mangels geeigneter Teilzeitstellen auf volle aufgestockt wird.
???am 25.10.2012 | 15:06
"Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Dieser Satz besagt, dass die DRV die Ansicht Ihres Oberarztes nicht teilt und meint, dass Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können.Der MdK hat zu diesem Thema übrigens gar nicht zu melden. Im übrigen ist das eine Einschätzung des ärztlichen Dienstes der DRV, die falsch sein kann, aber "menschenverachtend" ist da wohl doch etwas theatralisch. Ob Sie sich mit dieser Entscheidung vorerst zufrieden geben oder um eine Rente aus rein medizinischen Gründen kämpfen wollen (die dann evtl wieder auf Zeit gewährt wird), müssen Sie selbst entscheiden. Alles Gute!
R.A.am 25.10.2012 | 20:12
Der sozialmedizinische Gutachter der DRV sieht das offenbar anders und hält Sie noch für mindestens drei bis unter sechs Stunden/Tag erwerbsfähig. Warum sollte Ihr behandelnder Arzt mehr Ahnung haben? Der kann nur seine persönliche Einschätzung abgeben. Mehr nicht! Wenn Sie sich tatsächlich für vollständig erwerbsgemindert halten, also der Ansicht sind, dass Sie auch keine Arbeiten der einfachsten Art mindestens drei Sunden täglich ausüben zu können, dann sollten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenbescheid widersprechen. Allerdings brauchen Sie dafür bessere Begründungen als die Aussage Ihres behandelnden Arztes. Damit können Sie höchstens ein weiteres sozialmedizinisches Gutachten eines neuen Gutachters provozieren. Und wie der Ihr Restleistungsvermögen beurteilen würde, ist völlig offen. MfG
Klaus-Peteram 25.10.2012 | 22:00
Weder der " untersuchende Oberarzt " , noch der MDK der KK entscheidet über eine EM-Rente. Darum sind deren Aussagen hinsichtlich Berentung völlig unbedeutend. Es ist im Prinzip eine sogar eine Frechheit das diese Leute überhaupt solche Aussagen treffen und damit Leute - wie Sie - völlig verunsichern bzw. einen Floh ins Ohr setzen...Und nicht jeder der was am Herzen hat ist damit auf Dauer und/oder gleich voll erwerbsgemindert ! Die Entschediung zur Rente trifft NUR der ärztliche Dienst der RV und der hat ihnen eben nur eine teilweise EM-rente zuerkannt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind müssen Sie eben Widerspruch einlegen und auf volle Rente aus rein med. Gründen hoffen. Da Sie aber bereits finaziell gesehe4n jetzt ja die die volle Rente ( als Arbeitsmarktrente ) bekommen, halte ich den Widerspruch für relativ sinnfrei. Besser wäre beim nächten Verlängerungsantrag auf eine volle Rente ausd rein med. Gründen zu " drängen " .
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