Hallo Tessa,
wie es zu der ärztlichen Entscheidung im Rentenverfahren kam, welche Unterlagen vorlagen und welche Erkrankungen berücksichtigt wurden kann hier im Forum nicht beantwortet werden.
Bei jedem Bescheid haben sie grundsätzlich die Möglichkeit innerhalb von 1 Monat Widerspruch einzulegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Im Rahmen des Widerspruchs besteht auch die Möglichkeit einer Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
Die Einschränkungen haben Sie doch hoffentlich beim Rentenantrag angegeben und bei den Ärzten in der Reha erwähnt?
Vielleicht sind die doch nicht so gravierend und Sie sind noch in der Lage trotzdem in Teilzeit zu arbeiten.
Besprechen Sie all das mit Ihren Ärzte, auch ob eine weitere Reha sinnvoll sein könnte.
Und mit 61 können Sie doch auch bald in Altersrente gehen?
Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit erreicht? Dann können Sie schon mit 62 in die doppelte Rente nämlich in die Schwerbehindertenrente wechseln. Da bekommen Sie dann das selbe Geld und haben keine Scherereien mehr. Die Zeit bis dahin müssen Sie mit ALG, KG oder Arbeiten überbrücken
Sind Sie arbeitslos? Denn neben medizinischen Gründen spielt auch der Arbeitsmarkt eine Rolle (Maximiliane weggucken). Wenn sich für Sie keine geeignete Teilzeitstelle finden lässt, respektive in Ihrer Region der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, käme eine sog. Arbeitsmarktrente in Betracht. Das ist die Gewährung einer vollen EM-Rente, obwohl man eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert ist, jedoch keinen solchen Job hat.
Hallo
Vielen Dank für die Info.
Das wusste ich so in der Art noch nicht. Ich ging davon aus das ich ( wenn ich in die Rente für schwerbehinderte Menschen gehe) nur die halbe Rente bekomme als Erwerbsminderungsrente und die andere Hälfte halt als Schwerbehinderter Mensch.
Danke für die tolle Info. Ja ich habe 70% Schwerbehinderung.
Super Tip!!!!
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