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Experten-Antwort

Nur halbe EM Rente

von Tessa17.11.2025 | 11:49
355 Ansichten
12 Antworten
Hi Forum Ich bin Tessa, 61 Jahre alt und hatte EM Rente beantragt. Ich habe dazu eine Frage: Die volle Rente wurde abgelehnt und ich habe nur die halbe EM Rente erhalten. Ich habe Erkundigungen eingezogen und mir kam zu Ohren, das in der Reha in der ich vorweg war, nur die psychologischen Befunde bewertet wurden. Den Rest meiner körperlichen Erkrankungen, wurden daher nicht bewertet. Daher nur die halbe EM Rente. Verstanden habe ich das nicht so recht. Heißt ich müsste noch eine orthopädische Und eine internistische Reha machen um die volle EM zu bekommen ??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2025 | 14:50

Hallo Tessa,

 

wie es zu der ärztlichen Entscheidung im Rentenverfahren kam, welche Unterlagen vorlagen und welche Erkrankungen berücksichtigt wurden kann hier im Forum nicht beantwortet werden.

Bei jedem Bescheid haben sie grundsätzlich die Möglichkeit innerhalb von 1 Monat Widerspruch einzulegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Im Rahmen des Widerspruchs besteht auch die Möglichkeit einer Akteneinsicht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

11 Antworten

grundsätzlicham 17.11.2025 | 11:55
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil jeder EMR-Antrag individuell geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass Sie in einer psychosomatischen Reha waren. Dort wird dann auch mit dem Schwerpunkt Psychosomatik die Einschätzung abgegeben. Ob nochmal je eine orthopädische und internistische Reha gemacht werden müsste, muss die DRV entscheiden. Ggf. würden Sie auch nur jeweils zu Gutachtern geschickt. Es kommt darauf an, was im Antrag angegeben wurde und was an Befunden beigefügt oder von Ihren Fachärzten, sofern vorhanden, eingefordert wurde. Und vielleicht wurden die körperlichen Erkrankungen zwar berücksichtigt, aber anhand derer meint die DRV, dass Sie noch unter 6 Stunden pro Tag einer Erwerbsfähigkeit nachgehen können. Wie Sie sehen: sehr viele "vielleicht", "ggf." und "es könnte sein". Aber konkreter wird ein anonymes Forum ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht werden. Sie haben natürlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und die DRV wird Ihnen dann das weitere Verfahren mitteilen. Das kann aber dauern.
auf Gerüchte nichts gebenam 17.11.2025 | 11:57
Ihnen ist das zu Ohren gekommen, dass nur die psycholgische Befunde berücksichtigt wurden.....Glauben Sie wirklich das in der Reha nicht Ihr Gesamtzustand berücksichtigt wurde?...Die Ärzte dort sind nicht blind.
Schadeam 17.11.2025 | 11:57
Die Einschränkungen haben Sie doch hoffentlich beim Rentenantrag angegeben und bei den Ärzten in der Reha erwähnt? Vielleicht sind die doch nicht so gravierend und Sie sind noch in der Lage trotzdem in Teilzeit zu arbeiten. Besprechen Sie all das mit Ihren Ärzte, auch ob eine weitere Reha sinnvoll sein könnte. Und mit 61 können Sie doch auch bald in Altersrente gehen?
Du meine Güteam 17.11.2025 | 12:53
Das weiß in diesem Forum niemand. Fragen Sie die zuständigen Stellen.
Bam 17.11.2025 | 14:01
Sind Sie arbeitslos? Denn neben medizinischen Gründen spielt auch der Arbeitsmarkt eine Rolle (Maximiliane weggucken). Wenn sich für Sie keine geeignete Teilzeitstelle finden lässt, respektive in Ihrer Region der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, käme eine sog. Arbeitsmarktrente in Betracht. Das ist die Gewährung einer vollen EM-Rente, obwohl man eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert ist, jedoch keinen solchen Job hat.
Assetam 17.11.2025 | 15:41
Wenn Sie in der Reha alle relevanten Beschwerden genannt haben, werden die auch im Entlaßbericht erwähnt. Ich wurde im Antragsverfahren der EMR auch in Reha geschickt, ebenfalls Psychosomatisch. Im Entlassbericht wurde das Leistungsbild aus psychosomatischer Sicht angegeben und um die Anmerkung ergänzt, dass für weitere Beschwerden, z.B. im Bereich Orthopädie, bei Bedarf ergänzende Gutachten erstellt werden sollten. Ob die DRV diese Empfehlung umsetzt, darauf hat die Rehaklinik keinen Einfluß. Je nachdem, wann der Bewilligungsbescheid zur Teil-EMR kam, können Sie Widerspruch gegen die TEMR einlegen und um Akteneinsicht bitten. So werden Sie erfahren, welche Befunde Grundlage für die Entscheidung der DRV waren. Nachdem Sie Akteneinsicht hatten können Sie dann theoretisch Ihren Widerspruch zurücknehmen, wenn Sie feststellen sollten, dass alle rentenrechtlich relevanten Beschwerden berücksichtigt wurden- oder Sie verfolgen weiter die volle med. EMR , wenn aus ihrer Sicht die vorliegenden Befunde nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Zoraam 17.11.2025 | 16:09
Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit erreicht? Dann können Sie schon mit 62 in die doppelte Rente nämlich in die Schwerbehindertenrente wechseln. Da bekommen Sie dann das selbe Geld und haben keine Scherereien mehr. Die Zeit bis dahin müssen Sie mit ALG, KG oder Arbeiten überbrücken
Tessaam 17.11.2025 | 16:49
Zora schrieb

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit erreicht? Dann können Sie schon mit 62 in die doppelte Rente nämlich in die Schwerbehindertenrente wechseln. Da bekommen Sie dann das selbe Geld und haben keine Scherereien mehr. Die Zeit bis dahin müssen Sie mit ALG, KG oder Arbeiten überbrücken

Hallo Vielen Dank für die Info. Das wusste ich so in der Art noch nicht. Ich ging davon aus das ich ( wenn ich in die Rente für schwerbehinderte Menschen gehe) nur die halbe Rente bekomme als Erwerbsminderungsrente und die andere Hälfte halt als Schwerbehinderter Mensch. Danke für die tolle Info. Ja ich habe 70% Schwerbehinderung. Super Tip!!!!
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