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Experten-Antwort

Nur Teilrente beantragen, wenn man weiter beruflich tätig bleibt

von Fred23.03.2024 | 21:00
224 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe zum 01.01.2024 die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragt, arbeite aber noch in meinem Beruf weiter. Meines Wissens bekomme ich im Falle einer Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld, und im Falle einer längeren Krankheit kein Krankengeld. Kann ich das mit einer Teilrente (99,9%) verhindern? Kann ich einfach in die Teilrente wechseln?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2024 | 10:06

Guten Tag, 

 

grundsätzlich besteht wie bereits von Ihnen dargelegt für Bezieher einer Altersvollrente kein Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld. Bei Bezug einer Altersteilrente kann unter gewissen Voraussetzungen und verbunden mit bestimmten Einschränkungen ein Anspruch auf Kranken- bzw. Arbeitslosengeld zuerkannt werden, allerdings können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung hierzu keine detaillierte Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihre Krankenversicherung bzw. die Agentur für Arbeit.

 

Ein Wechsel von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) ist bei einer Altersrente grundsätzlich jederzeit für die Zukunft möglich.

Der Antrag auf Umstellung von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) kann im Übrigen formlos (einfaches Schreiben) gestellt werden.

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