Guten Tag,
grundsätzlich besteht wie bereits von Ihnen dargelegt für Bezieher einer Altersvollrente kein Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld. Bei Bezug einer Altersteilrente kann unter gewissen Voraussetzungen und verbunden mit bestimmten Einschränkungen ein Anspruch auf Kranken- bzw. Arbeitslosengeld zuerkannt werden, allerdings können wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung hierzu keine detaillierte Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihre Krankenversicherung bzw. die Agentur für Arbeit.
Ein Wechsel von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) ist bei einer Altersrente grundsätzlich jederzeit für die Zukunft möglich.
Der Antrag auf Umstellung von einer Voll- in eine Teilrente (und umgekehrt) kann im Übrigen formlos (einfaches Schreiben) gestellt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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