Guten Tag Gelle,
wurde Ihr Versicherungskonto eventuell bereits früher schon einmal geklärt? Sofern die Zeiten bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind, müssen sie mit dem Rentenantrag nicht erneut nachgewiesen werden.
Prüfen Sie ansonsten, ob die Zeit des Wehrdienstes im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SV-Ausweis der ehem. DDR) enthalten ist. Dann könnte der Wehrdienst auch ohne vorgelegten Wehrpass anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung