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Experten-Antwort

NVA-Reservedienst während Selbständigkeit (DDR)

von Frank Körner08.03.2017 | 17:59
1287 Ansichten
3 Antworten
Werte Experten, Mitte der 80iger Jahre wurde ich als selbständiger Handwerksmeister trotz vehementem Widerspruch 6 Monate zum Reservedienst der NVA dienstverpflichtet. Dadurch musste für diesen Zeitraum mein Handwerksbetrieb zwangsweise ruhen. Die Mitarbeiter mussten freigestellt werden. Bei Sichtung meines Versicherungsverlaufes ist mir aufgefallen, dass dieser Zeitraum nicht extra erfasst bzw. erwähnt wurde. Nach meiner Erinnerung war ich über die NVA in diesem Zeitraum pflichtversichert. Meine Frage ist, welche Auswirkungen hat die Ableistung des Reservedienstes auf meine bald zukünftige Altersrente? Und von wo könnte ich gegebenenfalls Unterlagen zur Nachweisführung erhalten? Für ihre kompetente Auskunft bedanke ich mich schon jetzt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2017 | 09:25

Wenn Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb während des Reservistenwehrdienstes ruhte und Sie damit als selbständig Tätiger nicht versicherungspflichtig waren, kann die Zeit als Beitragszeit nach § 248 Abs. 1 SGB VI anerkannt werden. Die Zeit wird dann pauschal mit 0,0625 Entgeltpunkten/Monat bewertet.

2 Antworten

Frank Körneram 09.03.2017 | 14:38
Vielen Dank an die Experten für die Rückantwort. Im Wehrdienstausweis ist der betreffende Zeitraum zur Ableistung des Reservistenwehrdienstes eingetragen. Erübrigt sich damit die Nachfrage beim Bundesverwaltungsamt in Strausberg? Und wie kann ich nachweisen, dass der Betrieb ruhte? Meine damaligen Mitarbeiter sind bereits alle alters- oder krankheitshalber verstorben. Der Schriftwechsel zu meinen Eingaben von vor über 30 Jahren ist dazu nicht mehr vorhanden. Allerdings führte ich zu DDR-Zeiten auch lückenlos Beiträge an die Sozialversicherung ab, nachweisbar lt. grünem SV-Buch.
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