Wenn Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb während des Reservistenwehrdienstes ruhte und Sie damit als selbständig Tätiger nicht versicherungspflichtig waren, kann die Zeit als Beitragszeit nach § 248 Abs. 1 SGB VI anerkannt werden. Die Zeit wird dann pauschal mit 0,0625 Entgeltpunkten/Monat bewertet.