Wenn Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb während des Reservistenwehrdienstes ruhte und Sie damit als selbständig Tätiger nicht versicherungspflichtig waren, kann die Zeit als Beitragszeit nach § 248 Abs. 1 SGB VI anerkannt werden. Die Zeit wird dann pauschal mit 0,0625 Entgeltpunkten/Monat bewertet.
Vielen Dank an die Experten für die Rückantwort.
Im Wehrdienstausweis ist der betreffende Zeitraum zur Ableistung des Reservistenwehrdienstes eingetragen. Erübrigt sich damit die Nachfrage beim Bundesverwaltungsamt in Strausberg?
Und wie kann ich nachweisen, dass der Betrieb ruhte?
Meine damaligen Mitarbeiter sind bereits alle alters- oder krankheitshalber verstorben.
Der Schriftwechsel zu meinen Eingaben von vor über 30 Jahren ist dazu nicht mehr vorhanden.
Allerdings führte ich zu DDR-Zeiten auch lückenlos Beiträge an die Sozialversicherung ab, nachweisbar lt. grünem SV-Buch.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.