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Experten-Antwort

Obdachlosigkeit bei Rentenbezug

von Anna R. 10.10.2025 | 08:27
421 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, ist es möglich einer Person, die bereits Rentenbezieher ist und nun obdachlos geworden ist und keine Meldeadresse und auch keine Bankverbindung mehr hat, die Rente weiter auszuzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2025 | 08:53

Hallo Anna R.,

 

ab Dezember 2025 ist eine Barauszahlung von Renten nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass die Rente auf ein Bankkonto überwiesen werden muss. Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann ein sogenanntes Basiskonto mit allen grundlegenden Zahlungsfunktionen eröffnen. Alternativ kann die Rente auch kostenlos auf das Konto einer Vertrauensperson überwiesen werden.

 

Meldungen | Barauszahlung der Renten entfällt | Deutsche Rentenversicherung

 

Zudem muss eine Zustellung des Schriftverkehrs möglich sein. Ansonsten droht die Einstellung der Rentenzahlung. Sofern keine Meldeadresse besteht, kann die Zustellung der Schriftstücke an ein Postfach oder eine Vertrauensperson erfolgen.  

3 Antworten

Mondkindam 10.10.2025 | 08:52
Barauszahlungen sind letztmalig Ende November 2025 möglich, danach kann die Rente nur noch auf ein Bankkonto überwiesen werden. Die betroffenen rentenbeziehenden Personen müssen daher eine Bankverbindung benennen. Sie haben die Möglichkeit, bei einem Bankinstitut ihrer Wahl ein Basiskonto zu eröffnen. Sie können auch die Bankverbindung jeder natürlichen und juristischen Person für die Überweisung der Rente angeben. Und eine Meldeadresse oder zumindest einen Bevollmächtigten bei dem der Rentner seine Post abholen kann brauchen wir natürlich auch.
Gender Joeam 10.10.2025 | 10:15
Wow, das gilt also für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger, ja? Hoch lebe die Spaltung unserer Gesellschaft! Ein dreifaches Hurra Hurra Hurra!!
hat damit zu tun:am 10.10.2025 | 11:44
Gender Joe schrieb

Wow, das gilt also für jede EU-Bürgerin und jeden EU-Bürger, ja?

Hoch lebe die Spaltung unserer Gesellschaft!

Ein dreifaches Hurra Hurra Hurra!!

Wünschen rentenbeziehende Personen keine Überweisung der Rente auf ein Bankkonto, erfolgt die Zahlung im Inland regelmäßig durch Übersendung einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) durch den Renten Service. Bisher erfolgt die Auszahlung der ZzV über die Filialen der Postbank und Partnerfilialen der Deutschen Post. Die ZzV lässt sich derzeit ausschließlich bei diesen Filialen in Bargeld auszahlen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ZzV bei einem Kreditinstitut einzutauschen, bei dem der Zahlungsempfänger ein Konto besitzt, welches jedoch dem Renten Service beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung in diesen Fällen nicht mitgeteilt wurde. Aufgrund des laufenden Abbaus des Filialnetzes der Postbank ist bis Ende 2025 mit einer deutlichen Verringerung der verfügbaren Auszahlungsstellen zu rechnen. Nach dem 31.12.2025 kann die ZzV nicht mehr angeboten werden, da die Kooperation mit den Auszahlungsstellen der Deutschen Post beziehungsweise Postbank endet. Andere Optionen einer baren Auszahlung stehen nicht zur Verfügung und sind auch nicht zu erwarten.
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