1. Den vorherigen Ausführungen ist zuzustimmen.
2. Bruttoarbeitsentgelte werden für jeden Versicherten ob Arbeiter oder Angestellter jährlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Dieses "maximale Bruttoentgelt" wird dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres gegenübergestellt. Daraus werden dann die jährlichen Entgeltpunkte ermittelt.