Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Obligatorische Anschlussversicherung und Vorversicherungszeiten

von HoZi26.07.2016 | 17:59
1101 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mit Inkrafttreten der obligatorischen Anschlussversicherung "gibt es die Regelungen zur sogenannten Vorversicherungszeit zwar noch immer, sie spielen jedoch praktisch kaum noch eine Rolle." Zitat aus Beitrag vom 22.3.2016 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Was bedeutet "kaum noch eine Rolle"? Konkreter Fall: ein AN unterschreitet zum 1.1. eines Jahres die JAEG und wird damit umgehend versicherungspflichtig. Im laufenden Kalenderjahr wechselt er den AG und bzieht ein höheres Gehalt und überstiegt damit die JAEG. Das führt zur einer Meldung zur Sozialversicherung durch den AG und damit zur sofortigen Versicherungsfreiheit. Greift auch in diesem Fall die obligatorische Anschlussversicherung der GKV oder ist dies einer der seltenen Fälle, in die Vorversicherungszeit doch noch eine Rolle spielt und in diesem Fall zur gezwungenen Rückkehr in die PKV führt weil die Vorversicherungszeit von 12 Monaten dann nicht gegeben ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits seitens der anderen Forumsteilnehmer angemerkt wurde, handelt es sich hier um eine Frage zur Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne direkten Bezug zur Rentenversicherung. Aufgrund dessen ist es mir leider nicht möglich, Ihre Frage im Forum zu beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rentensputnikam 26.07.2016 | 18:26
Diese Frage betrifft im Grundsatz das Krankenversicherungsrecht und sollte daher in einem Forum der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden.
W*lfgangam 26.07.2016 | 20:33
Hallo HoZi, ist kein 'Problem' der GRV, wohl eher/ausschließlich der GKV. Da könnten Sie besser aufgehoben sein: http://www.krankenkassenforum.de/ Andernfalls kontaktieren Sie die Redaktion hier direkt, die diesen Beitrag veröffentlicht hat. Gruß w.
HoZiam 27.07.2016 | 11:19
Danke für die Antworten. Da der Beitrag, den ich zitiert habe, auf dieser Website hier veröffentlicht wurde, bin ich davon ausgegangen, dass eine Nachfrage dazu in diesem Forum legitim sei. Ein Irrtum, wie sich nun herausstellte. Dennoch danke!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026