Ich vermute, dass Sie im deutsch-österreichischen Grenzgebiet wohnen.
Wenn dies so ist, sollten Sie sich die Zeit zur persönlichen Beratung bei der nächsten Beratungsstelle nehmen - die Kollegen, die in Grenznähe arbeiten, können Ihre Fragen sicher beantworten.
Grundsätzlich reicht es innerhalb der EU, wenn in einem Staat Beiträge fließen, dann gilt man auch im jeweils anderen Land als versichert.
Im Rentenfall erhalten Sie 2 Rentenzahlungen, eine aus Deutschland und eine aus Österreich.
Ob es Kleinbetragregelungen gibt, die eine Zahlung ausschließen, wissen die Kollegen vor Ort.
Für die Durchführung des SV Abkommens ist die
oder
die DRV Bayern Süd, München zuständig.
Bei der persönlichen Beratung können Sie sich auch über die Vor- und Nachteile von 400 € Jobs erkundigen.