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Experten-Antwort

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von mir10.07.2015 | 08:23
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Jetzt habe ich mehrmals gelesen das einige bei einer teil EMR 8 Std arbeiten können. Da stellen sich mir die Nackenhaare hoch weil die Rente eine gute Gehltsaufbesserung ist.. dann gibt es Leute die von der RV " NUR "eine teil EMR bekommen und selbst 3 Std nicht mehr arbeiten können. Was sollen diese Leute machen damit sie ein Anrecht auf eine VOLLE EMR haben ???? Wie wird das von der RV geprüft ??? ----

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mir,

regelmäßig wird es sich bei den von Ihnen angesprochenen Fällen um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit handeln. Diese wird gezahlt, weil ein bestimmter Beruf (Hauptberuf) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann und dem Berechtigten auch keine andere konkrete Tätigkeit zumutbar ist.

Wird eine Vollzeittätigkeit in diesem Hauptberuf oder einer vom Grad der Ausbildung vergleichbaren Tätigkeit aufgenommen (Facharbeiter arbeitet wieder als Facharbeiter oder in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung), kann im Regelfall nicht mehr von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden. Diese aufgenommene Tätigkeit muss allerdings auch den gesundheitlichen Einschränkungen entsprechen und den darf den Berechtigten nicht überfordern.

Möglicherweise wird im Rahmen einer Prüfung des Rentenanspruchs vom Rentenversicherungsträger auch festgestellt, dass sich die Erwerbsfähigkeit erheblich gebessert hat und der ursprüngliche Beruf (Hauptberuf) aus sozialmedizinischer Sicht wieder ausgeübt werden kann.

Die mögliche Entziehung eines Rentenanspruchs ist letztlich immer individuell zu prüfen. Eine pauschale Aussage kann hier daher nicht getroffen werden.

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7 Antworten

???am 10.07.2015 | 08:48
Lesen Sie mal den § 240 SGB VI. Diese Regelung ist noch ein Überbleibsel des alten Rechts. Damals gab es noch eine Berufsunfähigkeitsrente. Wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten konnte und auch nicht auf andere Berufe verweisbar war, bekam eine Rente in Höhe der Hälfte der Erwerbsunfähgikeitsrente. Da bei dieser Rente nur auf einen bzw. wenige Berufe abgestellt wurde, konnte man natürlich anderen Arbeiten durchaus noch nachgehen. Klassischer Fall: Wer als Maurer nicht mehr arbeiten kann, kann als Pförtner, Sicherheitsdienst, Bote ... durchaus noch 8 Stunden am Tag arbeitsfähig sein. Im Rahmen des § 240 werden solche Renten als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung immer noch bewilligt. Personen, die solche Renten beziehen, sind am allgemeinen Arbeitsmarkt voll einsatzfähig, nur in Ihrem ursprünglichen Beruf nicht mehr. Das erzielte Einkommen wird natürlich auf die Rente angerechnet. Und Sie werden auch in diesem Personenkreis genügend Leute finden, die sagen: Ich kann eigentlich gar nichts mehr arbeiten, die DRV sieht das nur nicht ein.
loniam 10.07.2015 | 09:37
Ja, genau diese Frage habe ich gestern hier auch gestellt. Für mich ist jemand, der 8 Stunden arbeiten kann, wenn auch nur an drei Tage, und an den anderen z.B. 5 keinesfalls erwerbsgemindert! Ich konnte es nicht fassen. Wenn andererseits so aufs Geld geschaut wird, und man nicht mal bei Einhaltung der "unter 6 Stunden"-Regelung einem ermöglicht wird, da über die Verdienstgrenze zu verdienen. Nach den Nachforderungen vom FA letztes Jahr, hätte ich da dringend Bedarf gehabt. Entweder man ist erwerbsgemindert oder man ist es nicht. Und das sollte nicht an der Wochenarbeitszeit festgemacht werden, sondern an der täglichen. Ich bezieh die Teilrente seit ein paar Jahren, aber darüber hat man mich auch nicht informiert (ich kann aber auch keine 8 Std mehr am Tag arbeiten)
loniam 10.07.2015 | 09:39
P.S.: im konkreten Fall hatte die betreffende Person den gleichen job wie vor der Teilrente.
SozPolam 12.07.2015 | 11:43
Geben Sie uns sofort Namen und Adresse hier im Forum an, wir sperren diese Kerle ein! Ins Zuchthaus bei Wasser und Brot!
SozPolam 12.07.2015 | 11:43
Geben Sie uns sofort Namen und Adresse hier im Forum an, wir sperren diese Kerle ein! Ins Zuchthaus bei Wasser und Brot!
loniam 12.07.2015 | 20:16
ganz im ernst, wenn jemand auch nur an einem tag regelmässig 8 stunden arbeiten kann, in seinem seitherigen job, dann ist er in meinen augen einfach nicht erwerbsgemindert! wenn sich die höhe der rente nach dem zuverdienst bemisst, dann dürft wohl nichts mehr gezahlt werden, denn wie gesagt, die betreffende person arbeitet in ihrem seitherigen beruf! und wenn der so gering dotiert wäre, dürfte die rente ja auch nicht üppig ausfallen. irgendwie alles nicht durchaschaubar.
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