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Offene Fragen vom 21.01.

von uwe24.01.2008 | 21:58
2144 Ansichten
22 Antworten

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Aus dem Thema zum Widerspruchsausschuss sind noch Fragen von Zuza offen. Da mich die Antwort sehr interessiert, stelle ich die Frage noch mal in den Blickpunkt Folgendes wäre interessant: - Anzahl der Negativbescheide im Widerspruchsausschuss - Anzahl der daraus nachfolgenden sozialgerichtlichen Verfahren - positive nachfolgende Bescheide im Rahmen der Informationsbeschaffung ohne Gerichtsverhandlung - positive Ausgänge des sozialgerichtlichen Verfahrens für den Antragsteller Dürfte ja nicht so schwer sein, diese Zahlen zur Verfügung zu stellen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diesbezüglich möchte ich auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund verweisen. Diese enthält unter dem Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung (ehemals VDR) umfangreiche Statistiken.

21 Antworten

Dieter K.am 25.01.2008 | 06:23
ja . diese Zahlen würden mich auch brennend interessieren. Wobei ich denke, diese Zahlen werden wir hier wohl nicht von offizieller Seite bekommen.... oder doch ???
Schadeam 25.01.2008 | 08:02
und wen interessiert das wirklich? Es ist mir im Einzelfall als Widerspruchsführer oder Klagender "so lang wie breit" wie diese Statistik aussieht - das besagt bezogen auf meinen Einzelfall (und nur der ist konkret interessant) gar nichts. Aber ich habe folgende Zahlen ge(er)funden a) 14324 b) 14321 c) 358,23 d) 2127
uweam 25.01.2008 | 09:55
Danke für die schnelle Antwort - Nur die Zahl c) kann doch nicht stimmen. Tippfehler??
Mam 25.01.2008 | 10:17
Bitte beachten sie, User Schade hat die Zahlen "ge(er)funden" ;-) Es liegt also kein Tippfehler vor...
Dieter K.am 25.01.2008 | 11:04
Die Beiträge von " Schade " tragen doch immer mal wieder zur Belustigung. schade eigentlich Herr " Schade ", aber Sie können wahrscheinlich nicht anders...
Dieter K.am 25.01.2008 | 11:00
Ja, die Statistiken sind zwar umfangreich, aber solche Zahlen findet man dort leider nicht ( oder genauen Link bitte einstellen ! ) Aus bestimmten Gründen könnte ja auch die Möglichkeit besteht, diese Zahlen bewusst nicht seitens der Rentenversicherung öffentlich zu machen....... Es ist wie immer im Leben, da wo es interessant wird oder werden könnte, ist Schluß....
uweam 25.01.2008 | 11:12
Übrigens: wer Interesse hat, die externen Mitglieder "seines " Widerspruchsausschusses "kennenzulernen": Unterm Bescheid findet man die Namen, in der Ergebnisliste der Sozialwahl 2005 findet man sie wieder. Kann ganz interessant werden.
Rosannaam 25.01.2008 | 11:18
Statistiken sind nur so gut wie der, der sie erstellt hat. Muß @Schade im 1. Punkt aber schon recht geben. Was habe ich denn davon, wenn ich statistisch "weiß", dass z.B. 20 % (ist nur ein Beispiel!!!) der Widerspruchsverfahren für die Versicherten positiv ausgehen? DESHALB habe ich doch noch lange keine Gewähr, dass über MEINEN Widerspruch auch positiv (oder negativ?) entschieden wird! Wenn man aber sonst keine Sorgen hat.... ! Schönen Tag noch. Statistisch gesehen wird das Wetter am WE ja wieder schlechter. :-)) MfG Rosanna
uweam 25.01.2008 | 11:34
Es hilft manchem Betroffenem Schon, wenn er feststellt: es ist kein Einzelfall. Oder Wenn aber bei Anzahl der Fälle auch 0,23 auftauchen müsste man Angst bekommenn, zerteilt zu werden ! :-)
Dieter K.am 25.01.2008 | 11:48
@ Rosanna Leider können oder wollen Sie das nicht verstehen. Von Einzelfällen ist doch hier überhaupt keine Rede, wenn es um Statistiken geht. Natürlich ist der EINZELFALL daraus nicht abzuleiten, aber zumindest eine Tendenz in welche Richtung Entscheidungen fallen ergibt sich ja wohl daraus schon oder ??
Rosannaam 25.01.2008 | 11:42
Es ist sicher mental hilfreich, zu wissen, man ist kein Einzelfall. Das weiß man aber auch ohne statische Zahlen. Sie helfen meiner Meinung nach letztendlich in keinster Weise! Oder ist es für Sie hilfreich, wenn Sie wissen, dass XX Autos der Marke XY fehlerhaft gebaut sind? Sie können dann auch unter denen sein, die den ANDEREN Prozentsatz der Autos, die in Ordnung sind, erwischen. Fragen Sie deshalb vor einem Autokauf nach der Statistik, wenn Ihnen im Grunde genommen gerade dieses Auto zusagt? Und wie bereits angedeutet: Ich kenne KEINE Statistik, die richtig bzw. nicht in irgendeiner Weise beschönigt oder gefälscht ist. MfG Rosanna
uweam 25.01.2008 | 11:50
Die ADAC Pannenstatistik spielt schon eine Rolle bei Kaufentscheidungen Bei Hilfreich oder nicht sind manche eben so und andere Anders Kein Grund für einen Streit! :-))
Rosannaam 25.01.2008 | 11:50
... ich meine natürlich STATISTISCHE Zahlen (nicht statische). :-))
Rosannaam 25.01.2008 | 12:10
Ich streite ja auch nicht. :-)) Jedem sein Hobby.
Rosannaam 25.01.2008 | 11:51
Sie haben Recht, ich kann und ich will es auch nicht verstehen (s. obigen Beitrag). Ganz einfach aus dem Grund, weil es für mich eigentlich logisch ist, dass nur ein verhältnismäßig geringer Anteil der Widersprüche positiv entschieden wird. Dies liegt schon in der Natur der Sache. Nehmen wir mal an, Jeder, wirklich jeder wäre mit seiner Rentenhöhe, mit der Einschätzung seines Leistungsvermögens, mit der Verrechnung/Aufrechnung an seiner Rente oder wegen was auch immer unzufrieden und würde Widerspruch einlegen, was meinen Sie, wieviel Prozent Recht bekämen? Es ist sicherlich ganz natürlich, dass die "Ungerechtigkeit" vom Einzelnen SUBJEKTIV empfunden wird. Das bedeutet doch aber nicht von vornherein, dass dies auch tatsächlich so ist. Und DAS wird im Widerspruchsverfahren geprüft. Ich bleibe weiterhin bei meiner Meinung, dass Statistiken hier nicht helfen. Im Gegenteil, gerade weil die positive Abhilfe im Gegensatz zur Nichtabhilfe im Widerspruchsverfahren wesentlich geringer ist, hält es bei genauer Kenntnis der Zahlen vielleicht einige (ängstlichere) Menschen davon ab, Widerspruch einzulegen. Frei nach dem Motto: Widerspruch nützt ja doch nichts! Und die Tendenz kennt man doch auch ohne statistisches Zahlenmaterial! NUR meine Meinung! MfG Rosanna
Dieter K.am 25.01.2008 | 12:30
@Rosanna Da stimme ich Ihnen wirklich zu. Aber mir ist dann leider nicht der Sinn und die eigentliche Funktion dieses Widerspruchsauschusses klar, wenn er ja doch in fast allen Fällen der Meinung der Verwaltung folgt. Meiner Meinung nach müsste doch der Widerspruchsausschuss sich eine " eigene " Meinung zu jedem vorgelegten Fall bilden und sich nicht von der Verwaltung leiten lassen bzw. deren Entscheidung einfach so zu übernehmen. Da dies ja scheinbar aber so nicht ist, handelt es sich doch in Wahrheit nur um eine " Showveranstaltung " wo dem Widerspruchsführer " vorgegaukelt " wird, das hier noch einmal eine Prüfung und wirklich neutrale und faire Entscheidung hinsichtlich seines Widerspruches stattfindet. Dagegen spricht natürlich das die Arbeitnehmer/Arbeigeber Mitglieder des Widerspruchsausschusses medizinische Laien sind und alleine dadurch im Grunde nichts g e g e n die Verwaltung entscheiden können ( in Bezug auf EM-Rente ). Darum noch mal die Frage: Wozu dann überhaupt dieser Widerspruchsauschuss ?? Nur um das Verfahren in die Länge zu ziehen ??
uweam 25.01.2008 | 12:56
"Arbeitnehmer/Arbeigeber Mitglieder" Also ich hab geschaut, wer da als dieses beteiligt war. Ich war erstaunt!
Dieter K.am 25.01.2008 | 13:45
@ Uwe Könnten Sie den Link mit den dazu mal hier Posten ? Finde das auf der Seite des Forschungsportales leider nicht. Danke !!
uweam 25.01.2008 | 13:58
Das ist aber nicht die Stelle, wo man rauskriegt, wer da als Vertreter im Gremium saß. Siehe oben. Die Zahlen habe ich auf dem Forschungs.. auch nicht gefunden!
Rosannaam 25.01.2008 | 13:58
Hallo @Dieter K., es ist ja nicht so, dass der Widerspruchsausschuss in fast allen Fällen die Meinung der Verwaltung, also sprich der Sachbearbeitung, teilt. Leider wird immer wieder übersehen, dass es Widerspruchsverfahren NICHT nur dann gibt, wenn es um eine Leistungsminderung (sprich: Rentengewährung) geht! Wie ich bereits in einem früheren Beitrag geschrieben habe, gibt es so vielfache Widerspruchsverfahren, wie es für die RV Sozialgesetzbücher gibt! DAS ist doch das Problem, dass alles in einen Topf geworfen wird. Und gerade deshalb hilft mir auch keine Statistik nur ein Schrittchen weiter, weil es dann schon eine SPEZIELLE Statistik sein müßte, in der GANZ KLAR NUR die Widersprüche wegen einer Rentengewährung aufgeführt wären. Sie fragen, weshalb es dann den Widerspruchsausschuss gibt. Mit Sicherheit ist eine Widerspruchsausschuss-Sitzung (was für ein Wort!) keine Showveranstaltung. Würde es den Widerspruchsausschuss nicht geben, würden - anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Vorinstanz des Widerspruchsverfahrens - ALLE "Einsprüche/Widersprüche" direkt an das Sozialgericht gehen. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass DORT eine höhere "Erfolgsquote" der Widersprüche zu erwarten wäre?? Weil, egal um welche Art Widerspruch es sich handelt, es nun zunächst einmal in vielen Fällen ein SUBJEKTIVES Unrechtsempfinden jedes Einzelnen ist. Fakt ist, dass sehr, sehr oft, selbst wenn das Recht richtig angewandt wurde (z.B. oft bei Anrechnungsvorschriften nach § 96 a/§ 34/97 SGB VI, bei Rückforderungen von Rentenleistungen etc.etc.) die zu Recht "Beschwerten" Widerspruch einlegen, weil...... Die Begründungen müßten Sie sich mal ansehen, dann würden Sie mich vielleicht verstehen. Trotz genauester Erläuterung des Sachverhalts bestehen weiterhin viele Widerspruchsführer darauf, dass der Widerspruch an den Wi.Ausschuss weitergeleitet wird. Und wundern sich dann, dass dort auch nix anderes herauskommt! In solchen und vielen anderen Fällen KANN der Widerspruchsausschuss auch nicht anders entscheiden als die Verwaltung. Vielleicht konnte ich Sie hiermit ein bißchen zum Nachdenken anregen. Überzeugen muss und will ich niemanden. Schönes WE, Rosanna
Jurisam 25.01.2008 | 19:44
Subjektives Rechtsempfinden; was glauben sie was man alles zu lesen bekommt bei Wider- sprüchen. Liebe Rosanna, warum sagen Sie denn nicht, dass man - ob- wohl i.d.R. die Widerspruchs- ausschussitzung nicht öffentlich ist, an dieser trotzdem teilneh- men kann, wenn man dies be- antragt. Da man als Widerspruchsführer Partei des Verfahrens ist, und nicht die Öffentlichkeit darstellt, hat man jederzeit das Recht an der nichtöffentlichen Widerspruchsausschussitzung teilzunehmen, wenn man dies vorher beantragt. Da der Widerspruchsausschuss die gleiche Rechtsposition wie das Sozialgericht hat, kann man auch mit seinem Anwalt an die- ser Sitzung teilnehmen, was in jedem Fall ratsam ist, wenn es sich um existenzielle Gründe handelt, wie z.B. um eine EM. Was der Ausschuss beschließt, ist auch für die Verwaltung bin- dend. Der Ausschuss ist nicht an die Verwaltungsvorlage gebun- den. Der Ausschuss kann der Verwaltung vorgeben, dass noch weitere Ermittlungen in dem vorliegenden Einzelfall von verwaltungsseitig vorzunehmen sind. Nur diese Rechtsauskünfte wer-den den Betroffenen vorenthal- ten.
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