Hallo von die Sache mit den Fristen,
bei dem §187a SGB VI handelt es sich um die Minderung von Rentenabschlägen und hat nichts mit freiwilligen Beiträgen und freiwilligen Nachzahlungen zu tun.
Wenn Sie bisher immer noch keine Auskunft über den gestellten Antrag erhalten haben, ist es ratsam einmal bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch nachzufragen.
Ausführliche Infos zu den Bestimmungen des §187a SGB VI finden Sie hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0176_200/gra_sgb006_p_0187a.html