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Experten-Antwort

Offizieller Rentenbeginn

von Neuling17.02.2023 | 10:39
121 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Bezug meiner Regelaltersrente ist ab 01. Nov. möglich (Geburtstag November 1957). Weihnachtsgeldzahlung gibt es im öffentlichen Dienst nur, wenn das Arbeitsverhältnis am 01. Dez. noch besteht. Was empfehlen Sie mir, welche Möglichkeiten gibt es und was ist bei Rentenantrag zu beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neuling,

den Beginn Ihrer Regelaltersrente können Sie selbst bestimmen. Wenn Sie einen späteren Rentenbeginn als den 01.11.2023 wählen, erhöht sich Ihr Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat der Nichtinanspruchnahme der Regelaltersrente jeweils um 0,005.

Alle weiteren Fragen zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses und zur Zahlung von Weihnachtsgeld sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Sollten Sie weitere Beratung benötigen, empfehlen wir Ihnen sich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen umfassend beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 17.02.2023 | 11:24
Als Altersrentner ist es möglich unbegrenzt hinzuzuverdienen. Sie könnten also ab November in Rente gehen und noch bis 31.12.2023 (oder auch länger) arbeiten. Oder Sie gehen erst nach Ende der Arbeit zum 01.01.2024 in Rente oder..... da empfiehlt sich eine individuelle Beratung, persönlich, telefonisch Video.....
Paulam 17.02.2023 | 11:32
Hallo, nur wenn diese für den entsprechenden Zeitpunkt beantragt wird. Jeder darf seine Rente auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. MfG
ThomasRam 17.02.2023 | 11:28
Äh, ich dachte die Rente beginnt mit dem Monat NACH dem Geburtstag, der für die jeweilige Rente relevant ist ...?
W°lfgangam 17.02.2023 | 18:03
Hallo Neuling, Ihr AG wird Ihnen doch wohl längst mitgeteilt haben, dass Ihr Arbeitsvertrag - schlicht aus Tarifvertrag abgeleitet - zum 31.10. endet. Da ist nichts mehr mit Weihnachtsgeld noch für Beschäftigungsmonat Dez. ;-) Empfehlung: reden Sie mit Ihrem AG über eine Verlängerung der Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus - sofern Sie das wollen und der AG das mitträgt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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