Hallo Gerald,
fordern Sie sich eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen von Ihrem Rentenversicherungsträger an. Dann können Sie ersehen, wie die von Ihnen vorgebrachte Zeit bewertet wird.
An L.Sch:
Wunschgemäß haben wir Ihre zweifachen Einträge gelöscht. Sowas kommt vor, wenn ein neuer Beitrag ins Forum geladen wird und der Absender während des Sendens nochmals den Beitrag abschickt. Das passiert, wenn die Internetleitung mal lahm ist.
Viele Grüße & ein schönes Wochenende
Ihr Admin
In der Rentenauskunft die mir vom Rententräger vorliegt kann ich in den Berechnungsanlagen sehen, dass mir 0,75 EP pro Kalenderjahr angerechnet wurden. Das ist aber wie gesagt nicht der Punkt.
Ich bin mir aber unsicher ob das auch so richtig ist und ich nicht doch zum Sonderversorgungssystem der ehemaligen NVA gehöre.
Ich hätte gern gewußt wie so ein Werdegang wie der meine rentenrechtlich zu beurteilen ist.
Dem von Ihnen aufgeführten Gesetz AAÜG kann ich nicht entnehmen, dass ein abgebrochenes Studium mit anschließender Degradierung zum Soldaten und die gleichzeitige Anerkennung der geleisteten Zeit als Grundwehrdienst,( sonst hätte ich ja nachdienen müssen), auf eine Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem der NVA hinweist.
Was ich noch gerne wissen würde. Muss ich mich jetzt nochmal bei diesen Referat für Sonderversorgung in Strausberg melden oder hat sich das erledigt. Mein Rentenversicherungsträger hat ja meine Wehrdienstzeiten schon festgestellt und deren rentenrechtliche Bewertung dazu. Meldet der Rentenversicherungsträger diese Daten vor Rentenbeantragung selbstständig an dieses Referat oder muss ich da nochmal vor dem Rentenbezug tätig werden ? Ist zwar noch ein wenig hin, hätte ich aber gerne gewußt.
Hallo Gerald,
wenn die Zeit bereits im Rentenkonto drin ist, müssen Sie nicht mehr machen ...hat sich erledigt.
Gruß
w.
Muss ich mich jetzt nochmal bei diesen Referat für Sonderversorgung in Strausberg melden oder hat sich das erledigt. Mein Rentenversicherungsträger hat ja meine Wehrdienstzeiten schon festgestellt und deren rentenrechtliche Bewertung dazu.Hallo Gerald, wenn die Zeit bereits im Rentenkonto drin ist, müssen Sie nicht mehr machen ...hat sich erledigt. Gruß w.
Wenn sich aus den Unterlagen für die Kontenklärung Hinweise auf ein Sonderversorgungssystem der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ergeben, erfolgt die Anfrage bei der zuständigen Stelle von Amts wegen.
Sollte aber eigentlich ein eher theoretisches Problem sein, da man meinen sollte, daß es in 2021 keine ungeklärte Versicherungskonten mit Zeiten der ehemaligen DDR mehr gibt.
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