Hallo Antoinette,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnte nach Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschlag gewährt werden, wenn Sie die zusätzlichen Voraussetzungen für den Vertrauensschutz erfüllen. Dafür müssten Sie vor dem 17.11.1950 geboren sein, und am 17.11.2000 müsste Schwerbehinderung vorgelegen haben. Andernfalls kann diese Rente, soweit Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind, mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in gezahlt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie vom 60. bis zum 63. Lebensjahr keine Rente wegen Erwerbsminderung mit Abschlag in Anspruch genommen haben.