Da Sie vor dem 17.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert waren, können Sie bei Erfüllen aller übrigen Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei beanspruchen.
Sie beziehen diese Rente als Vollrente, solange Ihr Hinzuverdienst die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro nicht überschreitet.