Hallo Birgit,
leider können wir von Ferne hier im Forum weder beurteilen, aus welchen Gründen Ihr Antrag abgelehnt wurde noch die Chancen für den Widerspruch einschätzen. Ganz allgemein: Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist es nicht erforderlich, dass Sie akut arbeitsunfähig geschrieben sind. Die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers schauen sich trotzdem Ihre gesamten gesundheitlichen Einschränkungen an und prüfen, ob Sie ganz objektiv gesehen noch in der Lage sind, für mindestens 3 bzw. 6 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Es ist aber natürlich hilfreich für die Nachweisführung, wenn Sie in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind und damit aussagekräftige Unterlagen einreichen können und Ihre Ärzte möglichst den Rentenantrag und nun den Widerspruch entsprechend unterstützen.