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Experten-Antwort

Ohne Krankheit in die Erwerbsminderung

von Birgit07.08.2023 | 14:07
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich gehe im Moment noch arbeiten, stets mit Schmerzen und COPD 2 und habe vor in Rente zu gehen. JETZT wurde die Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Den Widerspruch habe ich geschrieben. Gibt es überhaupt eine Chance für mich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit,

 

leider können wir von Ferne hier im Forum weder beurteilen, aus welchen Gründen Ihr Antrag abgelehnt wurde noch die Chancen für den Widerspruch einschätzen. Ganz allgemein: Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist es nicht erforderlich, dass Sie akut arbeitsunfähig geschrieben sind. Die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers schauen sich trotzdem Ihre gesamten gesundheitlichen Einschränkungen an und prüfen, ob Sie ganz objektiv gesehen noch in der Lage sind, für mindestens 3 bzw. 6 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein. Es ist aber natürlich hilfreich für die Nachweisführung, wenn Sie in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind und damit aussagekräftige Unterlagen einreichen können und Ihre Ärzte möglichst den Rentenantrag und nun den Widerspruch entsprechend unterstützen. 

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8 Antworten

Fliederam 07.08.2023 | 14:31
Ausschlaggebend ist nicht zwangsläufig, dass Sie AU waren, da Sie sich auch arbeitsunfähig zur Arbeit geschleppt haben könnten. Allerdings kennt hier niemand Ihren Gesundheitszustand , weswegen keine wirkliche Enschätzung abgegeben werden kann. Wenn Sie der Meinugn sind, erwerbsgemindert zu sein, sollten Sie dies von Ihrem behandelnden Arzt unterstützen lassen und eine entsprechende Stellungnahme zum Widerspruchsverfahren geben.
Reniam 07.08.2023 | 14:36
Ich habe wenigstens die halbe bekommen. Ich bin auch bis zum Schluss 40 Stundenwoche gegangen. Möglich ist es. Manchmal bekommst du im Widerspruchsverfahren einen zwecks Abhilfe einen Brief, in dem du aufgefordert wirst, einen Arbeitsvertrag von unter 3 oder unter 6 Stunden vorzulegen.
Ham 07.08.2023 | 14:54
Die Ablehnungsquoten sind hoch, sie betragen fast 50%. Im allgemeinen ergeht bei einer Ablehnung der Rat, sich nochmals mit den behandelnden Ärzten zu besprechen und einen gut begründeten Widerspruch zu führen, möglichst nicht alleine, sondern mit Rechtsbeistand oder Sozialverband an der Seite. Es hätte auch ausgereicht-um Fristen einzuhalten - formell Widerspruch einzulegen und diesen im Nachgang umfangreich zu begründen, nachdem man sich besprochen und am besten Akteneinsicht genommen hat. Nun gut, Sie haben den Widerspruch schon auf den Weg gebracht und müssen nun abwarten, wie der Widerspruchsauschuss entscheidet. Bleibt es bei der Ablehnung, bleibt nur die Sozialgerichtsbarkeit. Aber wie gesagt, bitte nicht alleine losziehen!
ganz einfacham 07.08.2023 | 15:55
Versuchen Sie es zunächst mal mit Krankengeld oder ALG1. Damit Sie nicht auf der Straße landen. Medizinische Dokumentation ist das A und O bei einem Widerspruch. Pneumologe oder Reha wären weitere Ideen.
..am 07.08.2023 | 16:14
Hilfen bei Widerspruch Sozialverband Deutschland https://www.sovd.de/ VDK https://www.vdk.de/deutschland/
Schadeam 07.08.2023 | 19:34
Meine Glaskugel ist defekt, meine befreundete Wahrsagerin ist gerade in Kur. Zu schade dass ich Ihre Chance nicht beurteilen kann. Wer im Forum soll das denn können? fragen sie besser Ihre Ärzte nach deren Meinung. Vielleicht gibt auch Ihr Bäcker Ihnen morgen einen guten Tipp?
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