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ohne Krankschreibung EM-Rente?

von Pia08.08.2008 | 20:43
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7 Antworten

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Guten Abend, ich habe halbe Erwerbsminderungsrente beantragt, bin aber nicht krank geschrieben. Ich muss meine Arbeitszeit reduzieren, da ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit schaffe. Kann mir das zum Nachteil werden, dass ich noch arbeiten gehe? Mir wurde von anderen gesagt, dass ich ohne Krankschreibung erst gar nicht versuchen bräuchte (halbe) EM-Rente zu beantragen. Wenn ich mich aber länger krankschreiben lasse, bin ich meinen Job los, da dann betrieblich nicht mehr tragbar. Besten Dank für Rückmeldungen. Pia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Pia,

mit Erfahrungswerten kann ich Ihnen hier leider nicht dienen. Ich kann der Auskunft der Beraterin der DRV aber uneingeschränkt zustimmen.

6 Antworten

Schadeam 08.08.2008 | 21:50
nein, die Krankschreibung ist nicht Voraussetzung für eine Rente. Was konkret bei Ihnen rauskommt, weiß allerdings niemand im Forum.
shadowam 09.08.2008 | 09:17
Natürlich kann man auch ohne aktuelle krankschreibung eine EM-Rente erhalten ( theoretisch jedenfalls ). In der Praxis sind die Chancen dann aber relativ gering bzw. es besteht eigentlich keine echte Chance. Eine laaange Krankschreibung ( zum Beispiel mind. 6 Monate ) unterstützt den Rentenantrag natürlich ungemein. Aktuell arbeiten und gleichzeitig Rente beantragen passt nicht zusammen.
Piaam 09.08.2008 | 20:56
Danke für Ihre Rückmeldungen. @ Schade - das ist mir natürlich klar, dass niemand aus dem Forum weiß, was konkret bei mir rauskommen wird ;-) Da ist meine Frage wohl falsch rüber gekommen. @ shadow - ich habe "halbe" EM-Rente beantragt und in dem Rentenantrag wurde "Reduzierung der Arbeitszeit" reingeschrieben Die Rentenberaterin der DRV meinte zu mir, es würde keine Rolle spielen, ob ich krank geschrieben bin oder nicht. Alleine die Gutachter der DRV würden entscheiden, ob ich EM-Rente, egal ob halbe oder volle EM, bekomme oder nicht. Ich wollte hier im Forum nur auch gerne mal Meinungen dazu hören, oder ob es evtl. jemanden gibt, der dieses auch schon "hinter sich" hat. Gruß Pia
Happyam 11.08.2008 | 09:28
Hallo Pia, das Sie ja schon von der "Rentenberaterin" die Aussage erhalten haben, will ich gar nicht weiter spekulieren. Es ist tatsächlich nicht notwendig, dass Sie "AU" geschrieben sind. Vielmehr liegt doch die Bedeutung in Ihrer derzeitigen "Arbeitskraft". Genau das überprüft nun die DRV und teilt Ihnen dann entsprechend mit, ob und in welchem Umfang eine EM-Rente gezahlt werden kann. Machen Sie sich bloß nicht verrückt! Alles Gute wünscht Happy
Rosannaam 11.08.2008 | 13:33
Hallo Pia, ergänzend zum Beitrag von @Happy möchte ich noch sagen, dass Sie bei der ärztlichen Begutachtung durch die DRV-Ärzte unbedingt angeben sollten, dass Sie aus Gesundheitsgründen (!) Ihre Arbeitszeit reduzieren mußten. Dann wird dies auf jeden Fall mit berücksichtigt. Im ärztlichen Gutachten gibt es folgende Fragen, worauf der Gutachter Stellung nehmen muß: - Wird zur Zeit gegen Entgelt gearbeitet? Wieviel Stunden tgl.? - Wenn ja, in der Tätigkeit als ..... - Ggfls.: erfolgt diese Tätigkeit auf Kosten der Restgesundheit? (Heißt: Fr. XY arbeitet zwar noch z.B. 8 Stunden, dies entspricht aber nicht mehr dem Leistungsvermögen; die Beschäftigung wird deshalb auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt). Die Angabe über den Grund der Reduzierung ist deshalb schon sehr wichtig, gerade wenn keine AU vorliegt! MfG Rosanna.
Piaam 12.08.2008 | 10:59
Besten Dank für alle Ihre Antworten! Sie haben mir weiter geholfen und auch einige Bedenken genommen. @ Rosanna - genau das mit "auf Kosten der Restgesundheit" hat mir die DRV-Rentenberaterin auch gesagt (ich hatte es nur leider wieder vergessen) Die gesundheitlichen Gründe der Arbeitsreduzierung habe ich in einer Aufstellung für die Gutachter zusammen gefasst. Besten Dank für die Info. MfG Pia
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