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Ohne Leistungsbezug vorgemerkt-Zukünftig relevant?:

von DeinLakai20.08.2007 | 12:16
1460 Ansichten
4 Antworten

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Ist es prognostizierbar das Arbeitlosigkeitszeiten die ohne Leistungsbezug vorgemerkt sind relevant für die Rentenberechnung werden könnten ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Na ja, ganz genau trifft dies nicht den Punkt.

Zeiten der ALO ohne Leistungsbezug erhalten aktuell keinen festen Wert an für die Rentenberechnung relevanten Entgeltpunkten zugeordnet.

Sie wirken sich bei der späteren Rentenberechnung aber mittelbar aus, konkret als belegte Zeit im sogen. belegungsfähigen Gesamtzeitraum. Eventuelle Lücken können so reduziert werden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich dadurch der Durchschnittswert aller bewertbaren Versicherungszeiten erhöht.

Allenfalls darin kann ein finabzieller Mehrwert für die spätere Rente entstehen.

Bei Schulausbildungszeiten ist dies für Zeiten des Rentenbeginns ab 2009 ebenso der Fall.

Details dazu kann man Ihnen auch in einer Auskunfts und Beratungsstelle gerne erläutern.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Lotscher,

mit dem ergänzenden Beitrag sollte klar herausgearbeitet werden, was § 236 Abs.2 a Sozulagesetzbuch Vi dazu regelt - keine eigene Bewertung von Zeiten der ALO ohne Leistungsbezug.

Ihr Beitrag wurde damit nicht an sich in Frage gestellt.

MfG

2 Antworten

lotscheram 20.08.2007 | 13:06
Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist gegenwärtig für die Berechnung einer Rente von Bedeutung, sie bleibt es auch künftig. Gleicher Sachverhalt gilt im Übrigen auch für Zeiten von Schulbesuch, der nicht mehr berücksichtigt wird oder für Krankheitszeiten ohne Leistungsdbezug. Diese Monate werden in einem gesonderten Rechenabschnitt der Berechnung nicht als Versicherungslücke gewertet und führen daher zur Erhöhung des zu ermittelnden Gesamtleistungswertes. Voraussetzung für eine Berücksichtigung in diesem Rechenabschnitt ist allerdings, dass man weiterhin als Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bleibt und dieser Sachverhalt auch dem RV-Träger mitgeteilt wird.
lotscheram 20.08.2007 | 18:41
Sehr geehrter Experte, An welcher Stelle meiner Darlegung steht, dass ALG ohne Leistungsbezug einen festen Wert erhält?
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