Na ja, ganz genau trifft dies nicht den Punkt.
Zeiten der ALO ohne Leistungsbezug erhalten aktuell keinen festen Wert an für die Rentenberechnung relevanten Entgeltpunkten zugeordnet.
Sie wirken sich bei der späteren Rentenberechnung aber mittelbar aus, konkret als belegte Zeit im sogen. belegungsfähigen Gesamtzeitraum. Eventuelle Lücken können so reduziert werden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich dadurch der Durchschnittswert aller bewertbaren Versicherungszeiten erhöht.
Allenfalls darin kann ein finabzieller Mehrwert für die spätere Rente entstehen.
Bei Schulausbildungszeiten ist dies für Zeiten des Rentenbeginns ab 2009 ebenso der Fall.
Details dazu kann man Ihnen auch in einer Auskunfts und Beratungsstelle gerne erläutern.
MfG